APA - Austria Presse Agentur

Angeklagter in Mordprozess in Wels mit Erinnerungslücken

Ein 46-Jähriger, der seine Frau erschossen haben soll, hat sich in einem Geschworenenprozess mit der Anklage Mord am Donnerstag im Landesgericht Wels verantworten müssen. Der Mann bekannte sich schuldig, verwies aber bei seiner Befragung über den Tathergang immer wieder auf Erinnerungslücken. Den konkreten Auslöser für die Tat konnte er nach wie vor nicht nennen.

Der Angeklagte hat seine Frau am heurigen 8. Jänner daheim mit einem Schuss aus seiner Pistole in den Hinterkopf getötet, wie er vor Gericht erneut bestätigte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen "lupenreinen Mord" vor. Im Fall einer Verurteilung droht als Höchststrafe lebenslang. Sein Verteidiger plädiert auf Totschlag, eine Handlung im Affekt mit einer Höchststrafe fünf bis zehn Jahren.

Der 46-Jährige war von Beginn an geständig. Der ehemalige Jäger war bis zur Tat unbescholten, die Tatwaffe und drei weitere Gewehre besaß er rechtmäßig. Das Paar hatte sich 2009 kennengelernt und ein halbes Jahr später geheiratet. Die beiden haben gemeinsam drei Kinder im Volksschulalter, zwei weitere stammen aus einer früheren Beziehung der Getöteten.

Der mit einer schwarzen Krawatte vor Gericht erschienene Angeklagte sagte, dass die Ehe zerrüttetet gewesen sei. Daran sei auch er schuld gewesen. Auch von Scheidung sei die Rede gewesen. Hilfe von außerhalb habe er sich nicht geholt. Das Paar hatte offenbar geplant, vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen nach Schweden auszuwandern. Darüber habe Einigkeit geherrscht.

Am 8. Jänner soll es zu einem Streit um Arbeiten an dem Haus des Paares gekommen sein. Der Mann ging danach in den Keller, trank Bier und Schnaps und kam mit einer Alkoholisierung an die zwei Promille in das Erdgeschoß zurück, hieß es vor Gericht. Dort legte er sich demnach auf ein Sofa. Aus einem Grund, den er nicht nennen kann, stand er auf und schoss seiner Frau aus einem Meter Entfernung in den Kopf. Eines Kinder, die sie mit in die Ehe gebracht hatte, wurde Augenzeuge. Die Frau wurde noch ins Krankenhaus geflogen, war aber nicht mehr zu retten. Der Mann rief die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm "eine Akzentuierung von Narzissmus", jedoch keine Persönlichkeitsstörung. Lange habe er laut eigenen Angaben mit Gedanken an Mord oder auch Selbstmord gespielt. Das spreche laut Gutachten gegen die vom Verteidiger angeführte Tötung im Affekt. Ein Urteil wird nicht vor dem Abend erwartet.