Anschlag in Wien: Freunde des Attentäters vor Gericht befragt

Freunde des Wiener Attentäters vom 2. November vor Gericht
Im Prozess um sechs Angeklagte, die den Attentäter, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt hatte, unterstützt haben sollen, stehen am Dienstag die Befragungen zweier Freunde des Attentäters im Mittelpunkt.

Sie sollen ihn nicht nur in seinem Vorhaben bestärkt, sondern ihn auch bei den letzten Vorbereitungen wenige Stunden vor dem Anschlag unterstützt haben.

Bevor die beiden für den heutigen Prozesstag geplanten Angeklagten vernommen wurden, hatte der Richter noch eine ergänzende Frage an den vergangene Woche befragten Viertangeklagten. Dem 28-Jährigen wurde bei einer ersten Einvernahme wenige Tage nach dem Anschlag ein Foto des Attentäters vorgelegt, den er damals angab nicht zu erkennen. Auf die Frage des Richters, wie er einen Mann, in dessen Wohnung er unmittelbar zuvor mehrere Wochen gelebt hatte, nicht erkennen könne, antwortete der Angeklagte, dass er damals an einer Kopfverletzung litt und den Attentäter deshalb nicht erkannt hätte.

Befragung der Freunde des Attentäters

Befragt wurde dann mit dem 22-jährigen Zweitangeklagten ein langjähriger Freund des Attentäters. Dieser hätte bis kurz vor dem Anschlag Kontakt zum Attentäter gehabt. Am Nachmittag des 2. November 2020, wenige Stunden vor dem Anschlag, war er beim Attentäter zuhause - um ihn bei den Vorbereitungen zu unterstützen, wie ihm von der Anklage vorgeworfen wird. Um seinem Freund ein Buch zurückzubringen, verantwortete sich dagegen er vor den Geschworenen.

Der spätere Attentäter habe ihn am 2. November kontaktiert und darum gebeten, ihm ein Buch zurückzubringen, schilderte der 22-Jährige. Er habe sich mit dem Drittangeklagten, einem weiteren Freund des Attentäters, getroffen, und sei dann zur Wohnung des Attentäters gefahren. Weshalb das Buch weder in der Wohnung noch beim Attentäter gefunden werden konnte, könne er sich nicht erklären.

Vor der Wohnungstür habe man sich nur über "Belangloses" unterhalten. Als der Zweit- und der Drittangeklagte gemerkt hätten, dass bald die Gebetszeit komme, hätten sie den späteren Attentäter gefragt, ob sie in seiner Wohnung beten dürften. Das hätte dieser verneint. Komisch sei ihm das nicht vorgekommen, "das war einfach seine Art". Die beiden Angeklagten hätten daraufhin die Wohnung verlassen und in einer Sackgasse in der Nähe ihr Nachmittagsgebet abgehalten.

Angelastet wird dem 22-Jährigen hingegen, die Wohnung nicht nach kurzer Zeit wieder verlassen zu haben, sondern noch während der letzten Vorbereitungen bei dem Attentäter dabei gewesen zu sein. So sollen der Zweit- und der Drittangeklagte den Attentäter bei der Suche nach einem Anschlagsziel unterstützt haben und sich auch während dieser seine Bekennerbotschaft aufnahm in der Wohnung aufgehalten haben.

Er sei sich bewusst gewesen, weshalb der spätere Attentäter in Haft war, und dass dieser regelmäßig zum Deradikalisierungsverein "Derad" musste. Er hätte gemerkt, dass dieser "versuche sich zu bessern", so der Angeklagte.

Vorgeworfen wird dem 22-jährigen österreichischen Staatsbürger außerdem die Verbreitung von IS-Propagandamaterial. Außerdem soll er den Attentäter zur Übergabe des später bei der Tat verwendeten Sturmgewehrs begleitet haben.

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