APA - Austria Presse Agentur

Anschlag in Wien: Heeres-Nachrichtenamt soll gewarnt haben

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) soll neben ausländischen Behörden auch vom Heeres-Nachrichtenamt vor dem späteren Attentäter vom 2. November gewarnt worden sein.

Wie das Onlinemagazin "zackzack" am Mittwoch berichtete, wurde Kujtim F. als Mitglied des "albanischen IS-Portfolios" beobachtet. Das Verteidigungsministerium wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Das Innenministerium war nicht erreichbar. Die Opposition fordert Aufklärung. Dem Bericht zufolge wurde Kujtim F. gemeinsam mit anderen IS-Sympathisanten eineinhalb Jahre lang vom Heeres-Nachrichtenamt beobachtet. Über die Ergebnisse soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz /BVT) informiert worden sein. Das Verteidigungsministerium wollte das auf APA-Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Das Innenministerium war nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Die Opposition verlangte am Mittwoch Aufklärung sowohl von Innenminister Karl Nehammer als auch von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (beide ÖVP).

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SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner forderte Nehammer auf, rasch für Klarheit zu sorgen. Außerdem forderten die Verteidigungssprecher von SPÖ und NEOS, Robert Laimer und Douglas Hoyos, die Einberufung des ständigen Unterausschusses des Landesverteidigungsausschusses, der die Arbeit der Heeresgeheimdienste kontrolliert. Verteidigungsministerin Tanner müsse alle Akten offenlegen. "Es ist offensichtlich, dass Nehammer mehr wusste als er bereit ist zuzugeben", kritisierte Hoyos in einer Aussendung.

Eine von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission prüft derzeit die Ermittlungspannen im Vorfeld des Attentats, bei dem am 2. November vier Passanten ermordet worden waren. Denn der spätere Attentäter Kujtim F. hatte sich schon im Juli mit schweizerischen und deutschen Islamisten getroffen und hatte wenig später versucht, in der Slowakei Munition zu kaufen. Obwohl dem Verfassungsschutz diese Informationen vorlagen gingen die Behörden nicht gegen den vorbestraften Islamisten vor, der sich offiziell in einem Deradikalisierungsprogramm befand.