APA - Austria Presse Agentur

Anschlag in Wien keine automatische Dienstverhinderung

Der Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am Montagabend stellt laut Arbeiterkammer keine automatische Dienstverhinderung dar.

AK-Arbeitsrechtsexperte Alexander Tomanek empfiehlt, sich mit seinem Arbeitgeber oder Vorgesetzten abzusprechen, wie man sich als Arbeitnehmer verhalten soll, etwa ob nicht ohnehin wegen des Corona-Lockdowns von zu Hause aus gearbeitet werden kann. Rechtlich besteht eine Dienstverhinderung, wenn der Arbeitsort, beispielsweise aufgrund der Polizeisperren an den Tatorten, nicht erreichbar ist. Auch hier sollte, so Tomanek, Rücksprache mit dem Arbeitgeber gehalten werden. So haben Geschäfte, etwa einzelne Bankfilialen, entschieden, für heute zu schließen.

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Wer seine Kinder wegen der aufgehobenen Schulpflicht zuhause ließ, kann gegenüber dem Arbeitgeber seine Kinderbetreuungspflicht geltend machen, sofern niemand anderer die Betreuung übernehmen konnte. Wer sich aufgrund der Ereignisse nicht imstande fühlt arbeiten zu gehen oder unter Schock steht, könne aufgrund der psychischen Belastung in Krankenstand zu gehen, muss dies aber ebenfalls dem Arbeitgeber melden und sich, wie sonst auch, von seinem Hausarzt krankschreiben lassen.