APA - Austria Presse Agentur

Anschlag in Wien: Richter und Staatsanwälte wehren sich gegen Kritik

Entscheidung über vorzeitige bedingte Entlassung sei "nach bestem Wissen und Gewissen" erfolgt.

Die Richter und Staatsanwälte wollen die von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geäußerte Kritik an der vorzeitigen bedingten Entlassung des späteren Attentäters von Wien nicht auf sich sitzen lassen. So eine Entscheidung erfolge nach "bestem Wissen und Gewissen" auf Basis von Gesetzen, schreiben sie in einer Stellungnahme am Donnerstag. Und: Der 20-Jährige wäre so oder so schon frei gewesen, hätte also die Tat auch begehen können, wenn er die gesamte Haftstrafe abgesessen hätte.

Gezeichnet ist das Schreiben von der Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung, Sabine Matejka, der Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, Cornelia Koller, sowie dem Chef der Justizgewerkschafter, Christian Haider. Sie halten fest, dass über die vorzeitige bedingte Entlassung eines Straftäters aus der Haft "ein unabhängiges Gericht nach Anhörung von Experten" entscheide. Es handle sich um "eine Momentaufnahme und eine Zukunftsprognose, die dieser Entscheidung zugrunde liegen".

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Bedingte Entlassung bedeutet, dass die restliche Strafe im Regelfall für eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wird. Begeht der Täter in dieser Zeit wieder eine Straftat oder verstößt er gegen Auflagen, könne die Strafnachsicht widerrufen werden - der Täter kommt wieder in Haft und muss den noch offenen Strafrest verbüßen. Der Vorteil der bedingten Entlassung liege darin, dass dem Täter Auflagen wie Bewährungshilfe oder die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm aufgetragen werden können, betonen die Standesvertreter. Verbüße der Täter hingegen die gesamte Haftstrafe, gebe es keine Möglichkeit der Nachbetreuung und Aufsicht durch die Justiz.

Der 20-jährige Attentäter, der Montagabend in der Wiener Innenstadt vier Menschen getötet hat, war im Dezember bedingt entlassen worden. Auch ohne bedingte Haftentlassung wäre er im Juli freigekommen, und zwar ohne weitere Betreuung und gerichtliche Kontrolle, merken die Richter und Staatsanwälte an. "Er hätte diese schreckliche Tat im November genauso begehen können, wenn er die gesamte verhängte Haftstrafe 'abgesessen' hätte."

Die bedingte Entlassung und die dabei erteilten Auflagen hätten zumindest die Möglichkeit eröffnet, auf den Täter weiter einzuwirken, ihn zu deradikalisieren und weitere Straftaten zu verhindern. "Leider waren in diesem Fall alle Maßnahmen vergeblich."

Selbstverständlich müssten der Umgang mit Dschihadisten nach der Haftentlassung und allfällige Verbesserungen bei den Programmen zur Deradikalisierung nach diesem Terrorakt diskutiert werden, meinten die Richter und Staatsanwälte. "Auch die Kommunikation zwischen den Behörden muss evaluiert und weiter verbessert werden." Der Verfassungsschutz hatte ja offenbar Informationen über einen versuchten Munitionskauf des späteren Attentäters in Bratislava nicht an die Justiz weitergegeben. Alle Institutionen seien nun dazu aufgerufen, Lösungen für die Zukunft zu finden, damit weitere Attentate mit rechtsstaatlichen Mitteln möglichst verhindert werden können, forderten die Richter und Staatsanwälte.