Antibiotikaeinsatz in Tierhaltung verschärft

Neues Tierarzneimittelgesetz im Ministerrat beschlossen
Mit einem am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wird die Antibiotikagabe in der Tierhaltung strenger geregelt. Erstmals wurden Schwellenwerte und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt, informierten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) in einer Aussendung. Außerdem gebe es Verbesserungen in der Tierarzneimittelproduktion sowie bei der Zulassung der Mittel.

"Mit dem Tierarzneimittelgesetz reduzieren wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter. Das ist ein Meilenstein im Veterinärwesen und wesentlich für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen", betonte Rauch, der als Minister auch für den Tierschutz zuständig ist. Das Gesetz orientiert sich an den EU-Vorgaben zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen. Es soll im Herbst vom Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Obwohl die Tendenz des Antibiotikaeinsatzes in der Veterinär- als auch Humanmedizin rückläufig ist, sei der gesamte Antibiotikaeinsatz weiterhin zu hoch, wurde in der Aussendung erläutert. Laut den Daten für das Jahr 2022 hat die Gesamtvertriebsmenge an antimikrobiell wirksamen Substanzen für Nutztiere im Vergleich zum Jahr davor um 12,3 Prozent abgenommen und lag bei 34,26 Tonnen.

"Die Gesundheit unserer Tiere hat für uns oberste Priorität. Um das zu gewährleisten, ist die tiergerechte Behandlung von erkrankten Tieren mit Arzneimitteln unverzichtbar. Um in Zukunft über ausreichend Tierarzneimittel zu verfügen und gleichzeitig Antibiotikaresistenzen zu verhindern, braucht es einen praxistauglichen Rahmen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert nun das Tierarzneimittelgesetz. Damit setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl ", betonte Landwirtschaftsminister Totschnig.

Das neue Tierarzneimittelgesetz enthält u.a. ein Verbot des Antibiotikaeinsatzes zur Prophylaxe und Ertragssteigerung. Andererseits können einzelne Tierarzneimittel künftig an die Halter zur Verwendung abgeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. In bestimmten Fällen ist der Einsatz eines Erregernachweises und einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen, etwa wenn spezielle Antibiotikagruppen zum Einsatz kommen sollen.

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