APA - Austria Presse Agentur

Arbeiterkammer kritisiert Verzögerungen bei Familienbeihilfe

Wie zuvor die Volksanwaltschaft kritisierte am Dienstag auch die Arbeiterkammer Verzögerungen bei der Auszahlung der Familienbeihilfe. Betroffen sind laut Präsidentin Renate Anderl Eltern Neugeborener und Eltern gerade 18 Jahre alt gewordener Kinder, wo zu prüfen ist, ob der Anspruch aufgrund von Studium oder Ausbildung noch gegeben ist. Anderl fordert mehr Personal für die zuständigen Stellen im Finanzministerium und besseren Versicherungsschutz für Alleinerziehende.

Zuständig für die Auszahlung der Familienbeihilfe ist das Finanzministerium. Dieses hatte sich nach der Kritik der Volksanwaltschaft am Wochenende bereits damit verteidigt, dass während der Corona-Krise die Anspruchsprüfungen ausgesetzt wurden. Bei der Wiederaufnahme jetzt gelte es 207.000 Rückmeldungen aufzuarbeiten. Rund 92 Prozent habe man bereits erledigt, hieß es in einer Stellungnahme.

Von den aktuellen Verzögerungen betroffen sind nach dieser Darstellung rund 17.000 Familien. Die Arbeiterkammer sieht - wie die Volksanwaltschaft - den Grund für das Problem in der 2020 eingeleiteten Zentralisierung der Finanzämter. Die Hotline des Ministeriums sei völlig überlastet. "Viele Eltern beschweren sich bei uns, dass sie bei der Hotline des Finanzministeriums nicht durchkommen oder an Stellen weitergereicht werden, die keine Auskunft geben können", merkte Anderl in einer Aussendung an.

Eigentlich hätte die Umstrukturierung mehr Effizienz bringen sollen. Jetzt könne man aber genau das Gegenteil feststellen, meinte der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer im Ö1-"Mittagsjournal" - und forderte die Rücknahme dieser türkis-blauen Reform.

Jedenfalls wäre eine schnelle Reaktion des Ministeriums geboten, stellte Anderl fest. Ohne Familienbeihilfe könne die Situation von Eltern neugeborener Kinder "ganz schnell prekär" werden - sei doch der Familienbeihilfe-Bezug auch Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld. Und letzteres wiederum die Voraussetzung für die Sozialversicherung von Müttern oder Vätern, wo eine Mitversicherung beim Partner nicht möglich ist, also vor allem Alleinerziehende, aber auch z.B. Eltern, bei denen ein Partner im Ausland arbeitet und versichert ist.