APA - Austria Presse Agentur

Arzt wegen Drogenhandels in Klagenfurt verurteilt

Ein 74 Jahre alter pensionierter Arzt ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Drogenhandels zu drei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er behandelte ohne entsprechendes Diplom mehr als 30 Patienten, die in Drogenersatzprogrammen waren, und verschrieb ihnen Suchtgift und psychotrope Stoffe in weit überhöhten Grenzwerten. Beim Prozess waren sich alle einig, dass der pensionierte Mediziner seinen Patienten nur helfen und sich keinesfalls bereichern wollte.

Der Angeklagte war umfassend geständig und sicherte auch zu, den der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) entstandenen Schaden zu begleichen. "Auf dem Papier haben wir einen Großdealer, de facto haben wir einen Arzt, der helfen wollte", führte Staatsanwältin Denise Ebner aus. Doch "nicht immer, wenn man Gutes tun will, tut man seinem Gegenüber auch tatsächlich etwas Gutes", konstatierte sie. Zwei Jahre lang - von Jänner 2018 bis Dezember 2019 - hatte der mittlerweile pensionierte Arzt Suchtgift in der rund 811,78-fachen Grenzmenge sowie psychotrope Stoffe in der rund 219,6-fachen Grenzmenge vorschriftswidrig entgegen den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft mehreren Patienten wiederholt verschrieben und ihnen mittels ärztlichen Rezepten in einer medizinisch nicht vertretbaren Weise und Menge Suchtgift verschafft, erläuterte die Staatsanwältin.

Der Arzt verfügte außerdem über kein gültiges Diplom für die Substitutionsbehandlung. Vor der Anklageerhebung gab es mehrfach Besprechungen mit den Behörden und dem Allgemeinmediziner, ihm wurde eindringlich empfohlen, die Verschreibungen zu reduzieren. Dem kam der Mann nicht nach. Bei den Ermittlungen stellte sich unter anderem auch heraus, dass Patienten zugleich in der Drogenambulanz sowie beim Arzt in Behandlung waren und somit zweimal die Substitutionsmittel erhielten, sagte Ebener.

Der Prozess beleuchtete auch die fatale Situation Drogenkranker in Kärnten. Alle entsprechenden Stellen sind überlaufen, nicht jeder, der es will, bekommt die Chance, clean zu werden, erläuterte die Staatsanwältin. Laut einem Gutachten hatte der 74-Jährige 36 Suchtmittelabhängige nicht lege artis behandelt und die empfohlenen Tageshöchstdosen oft weit überschritten. Bereichert hatte sich der 74-Jährige nicht, so erhielt er pro Patient und Quartal 40 Euro an Behandlungskosten von der ÖGK, egal wie oft diese die Ordination aufsuchten. "Ums Geld ging es ihm sicher nicht", sagte Ebener. "Er wollte helfen und hat leider falsch geholfen." Der Arzt habe dadurch das Verbrechen des Suchtgifthandels begangen.

"Es war seine Intention, in all den Jahrzehnten, seinen Patienten zu helfen. Gegen Ende seiner Tätigkeiten hat er nicht mehr die formalen Voraussetzungen erfüllt", sagte Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. In der Drogenambulanz oder dem Klinikum war kein Platz für die Drogenkranken, "die Alternative wäre gewesen, die Menschen auf die Straße zu schicken", erläuterte der Verteidiger.

"Es tut mir leid, dass das aus dem Ruder gelaufen ist, das ist für mich ganz schrecklich", sagte der Mediziner. Über ihn war ein Berufsverbot verhängt worden, das beschleunigte die Pensionierung des Mannes. Der ÖGK war ein Schaden von knapp 52.000 Euro entstanden. Diese Summe wurde erst beim Prozess bekannt, was Richter Oliver Kriz auch kritisierte.

Der Schöffensenat verurteilte den 74-Jährigen bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Diese wird ihm bedingt unter Setzung einer Probezeit nachgesehen. Als mildernd wurden unter anderem das umfassende und reumütige Geständnis sowie das bisherige Wohlverhalten des Mannes gewertet, führte Kriz aus. Erschwerend waren unter anderem die mehrfache Überschreitung der Grenzmengen sowie der lange Deliktzeitraum. Der 74-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.