Rechnungshof sieht weiter Schwächen in Asyl-Betreuung
So wartet man weiter auf eine bessere Lösung für subsidiär Schutzberechtigte, vermisst eine koordinierte Planung von Gebietskörperschaften und NGOs für größere Flüchtlingszahlen und bemängelt ein veraltetes Informationssystem.
Die Grundversorgung dient im Wesentlichen der Unterbringung und Verköstigung von Asylwerbern und Vertriebenen. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte sind von ihr umfasst, nämlich zuletzt etwa 8.000 bis 10.000 Menschen. Dabei handelt es sich um Personen, die keinen Asylstatus erhalten, weil sie nicht direkt verfolgt werden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, weil ihnen dort Gewalt droht.
Der Rechnungshof drängt darauf, gemeinsam mit den Ländern geeignete Rahmenbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte außerhalb der Grundversorgung zu schaffen, die auf für diese Gruppe relevante Faktoren wie freien Zugang zum Arbeitsmarkt Bedacht nehmen. Bemühungen wurden von den Prüfern festgestellt, etwa die Erarbeitung von vier Modellen, doch zu Ergebnissen war man nicht gekommen. Als Problematik gilt die lange Verweildauer der subsidiär Schutzberechtigten in der eigentlich nur als Übergangszeit definierten Grundversorgung - nämlich im Schnitt mehr als 1.000 Tage.
Bei größeren Flüchtlingsbewegungen hat sich auch in jüngerer Vergangenheit immer wieder das Problem gezeigt, dass die Länder zu wenige Unterkünfte zur Verfügung stellen und dann der Bund einspringen muss. Das wiederum hat zu - auch vom Rechnungshof kritisierten - sehr langen und damit teuren Quartier-Verträgen geführt. Die Abstimmung ist, wie der Follow up-Bericht zeigt, noch immer nicht ideal. Der Rechnungshof empfahl dem Innenministerium daher neuerlich, gemeinsam mit den Ländern und gegebenenfalls mit den Nichtregierungsorganisationen sowie den Gemeinden ein Konzept für eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei steigenden Zahlen an Asylwerbenden zu entwickeln.
Schwächen erkannte der Rechnungshof schließlich auch beim Betreuungsinformationssystem. Zwar konstatierten die Prüfer auch hier Bemühungen des Innenministeriums, jedoch wurde die Empfehlung, die erforderlichen Funktionalitäten zu schaffen und grundversorgungsrelevante Sachverhalte im Betreuungsinformationssystem abzubilden, nicht umgesetzt. Darüber hinaus konnte das System, da es für einen vom Hersteller seit 2022 nicht mehr unterstützten Browser konzipiert worden war, als Notlösung nur in einem vorübergehend zur Verfügung stehenden "Kompatbilitätsmodus" des aktuellen Browsers verwendet werden.
Kommentare