Asylkoordination zu Gesundheitszeugniserlass für Flüchtlinge
Der Stufenbau der Rechtsordnung gebiete es eben, dass eine interne Verwaltungsvorschrift sich immer im Rahmen der Gesetze bewegen müsse, heißt es in der der APA vorliegenden Sachverhaltsdarstellung. Alternativ wird darauf verwiesen, dass Österreich ja den Flüchtling ohne Gesundheitszeugnis für 14 Tage in Quarantäne nehmen könne.
"Zustände wie in Ungarn, wo per Dekret am Parlament vorbeiregiert wird, dürfen wir nicht einmal ansatzweise dulden," begründet asylkoordinations-Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz den Schritt. Nur so könne möglichst schnell die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die österreichischen Behörden sicher gestellt werden. Ein Antrag beim VfGH wäre zwar nach Ansicht der NGO wohl erfolgreich, würde aber viel zu lange dauern.
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