APA - Austria Presse Agentur

Auch CoV-positiv getestete MitarbeiterInnen dürfen in Altenheime

Nun können auch positiv getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern an ihrem Arbeitsplatz tätig werden.

Das geht aus einer Verordnung hervor, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstagvormittag veröffentlicht hat. Gelten wird dies für Beschäftigte, bei denen auf Grund des CT-Werts von über 30 keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Weiters wird in der Verordnung, die auch die Öffnungszeiten im Handel limitiert, klar gestellt, dass in den Spitälern Patientenanwälte zuzulassen sind. Gleiches gilt in Pflegeheimen für Bewohnervertreter und in allen Einrichtungen für Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

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