APA - Austria Presse Agentur

Auch ELGA-Abmelder bekommen Gratis-Corona-Selbsttests

Kostenlose Corona-Selbsttests wird es ab kommendem Montag auch für Personen geben, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und der E-Medikation abgemeldet haben.

Ebenso wie alle anderen, können dann auch diese Personen ein mal pro Monat ein Kontingent von fünf Stück in einer öffentlichen Apotheke der freien Wahl beziehen. Der Ausschluss der ELGA-Abmelder von der seit Anfang März laufenden Aktion für Gratis-Wohnzimmertests in Apotheken hatte für einige Aufregung und Unverständnis bei den rund 300.000 Betroffenen gesorgt. Das Gesundheitsministerium hat nun gemeinsam mit der Apothekerkammer eine Lösung für diese Personengruppe gefunden, erklärte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr im Gespräch mit der APA. Der interimistische Gesundheitsminister Werner Kogler (Grüne) hatte bereits am Donnerstag im Gesundheitsausschuss eine entsprechende Regelung angekündigt.

Ab kommendem Montag können Versicherte, die von ELGA abgemeldet sind, einen Antrag zur Ausstellung eines Bestätigungsschreibens für den Erhalt von Gratis-Wohnzimmertests stellen. Der Antrag kann online gestellte werden (www.sozialversicherung.at, www.sozialministerium.at, www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at) oder telefonisch bei der ELGA-Ombudsstelle im jeweiligen Bundesland. Die Bewilligung wird dann nicht nur für die telefonisch, sondern auch für die online gestellten Anträge per Post zugesandt.

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Mursch-Edlmayr betonte, dass die Betroffenen den Antrag proaktiv stellen müssen. Weil man nach dem opting out von ELGA nichts von den Personen wisse, müssten sich die Betroffenen selbst darum kümmern und man könne ihnen deshalb auch nicht einfach einen Gutschein zuschicken. Das Bestätigungsschreiben berechtigt zur Abholung von Wohnzimmertests für drei Monate. Die April-Tests können bis inklusive 15. Mai abgeholt werden, das heißt es ist möglich, dass jemand im Mai zwei Testpakete bekommt und auch zwei Stempel auf dem Bezugsschein erhält. Die Apotheke ruft mittels Sozialversicherungsnummer, die auf dem Gutschein vermerkt ist, die E-Medikation auf. So wird sichergestellt, dass die betroffene Person keine ELGA-Teilnehmerin ist und dadurch einen Anspruch über die ELGA-Schiene hätte (Vermeidung von Doppelabgaben).

Die für die Bevölkerung seit Anfang März bestehende Möglichkeit des Bezugs von Gratis-Selbsttests in Apotheken wurde bisher ausgiebig genutzt. Nach Angaben der Apothekerkammer-Präsidentin wurden damit bisher rund sechs Millionen Patienten versorgt.