APA - Austria Presse Agentur

Chorherr-Prozess: Auch Hemetsberger wies Vorwürfe zurück

Der Prozess gegen den ehemaligen Grün-Politiker Christoph Chorherr sowie weitere neun Angeklagte ist am Freitag am Wiener Landesgericht mit der Befragung des Finanzberaters Wilhelm Hemetsberger fortgesetzt worden.

Dieser gehört zu den Großspendern des Chorherr-Vereins und ist seit vielen Jahren in Südafrika engagiert. Er bekannte sich ebenfalls nicht schuldig. Mit Widmungsverfahren, so beteuerte er, habe er nichts zu tun.

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Dem früheren Rathaus-Mandatar Chorherr wird vorgeworfen, von namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, den Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor. Zu den Mitangeklagten gehören neben Hemetsberger unter anderem der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler.

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Chorherr hat sich zu Beginn seiner Vernehmung zuletzt nicht schuldig bekannt. Auch die Verteidiger der anderen Angeklagten hatten in den Eröffnungsplädoyers die Unschuld ihrer Mandanten beteuert.

Hemetsberger versicherte bei seiner Vernehmung, dass er nicht als Immo-Entwickler in Erscheinung getreten ist. Er habe lediglich Objekte in Deutschland besessen bzw. einen kleinen Anteil an einem Wiener Wohnhaus. "Das Heumarkt-Projekt kannte ich nur aus den Medien", beteuerte er. Tojners Großbauvorhaben rund um das Hotel Intercontinental spielt in dem Verfahren eine zentrale Rolle.

Auch mit Flächenwidmungen habe er sich nicht beschäftigt, beteuerte der angeklagte Berater und Ex-Bank-Austria-Vorstand. Wie diese ablaufen würden, habe er erst in dem Verfahren gelernt. "Mir war auch die Funktion des Herrn Chorherr in der Stadt nicht bekannt." Sehr gut vertraut war Hemetsberger hingegen mit dem karitativen Engagement des Politikers.

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Der Finanzexperte schilderte seinen vor Jahren beschlossenen - letztendlich nur vorübergehenden - Abschied vom Investment-Bereich und die Suche nach neuen Aufgaben. "Ich bin zu Fuß über die Alpen gegangen", schwärmte er von einer Auszeit, in der er auch vom Ithuba-Projekt bei Johannesburg erfahren habe. Es fiel der Beschluss zu spenden.

Realisiert wurde beim Schulprojekt unter Mithilfe Hemetsbergers unter anderem "Willis Holzwerkstätte". Er sei mit Chorherr auch dorthin gefahren. Das Projekt sei wirklich professionell umgesetzt gewesen, berichtete der Angeklagte, der nach der Finanzkrise 2008 wieder als Berater gefragt war. Es folgte ein Wiedereinstieg ins Invest-Geschäft. Seine Firma benannte Hemetsberger nach dem Hilfsprojekt: Ithuba Capital AG.

Tojner habe er in diesem Zeitraum kennengelernt. Er habe ihm eine Finanzfirma abgekauft. Auch zwischen Chorherr und der Bank Austria, die später als Unterstützer in Erscheinung getreten ist, habe er die Verbindung hergestellt. Auch einen Freund - einen Hedgefondsgründer - überredete er, der Ithuba-Schule zu helfen. Dieser habe auf seine Vermittlung eine einst arisierte Villa der Familie zurückgekauft. Eine Flächenwidmung sei da nicht notwendig gewesen.

Auch Rene Benko, den er beraten habe, habe er das Projekt empfohlen, nämlich 2011. Man habe Kunden immer wieder die Initiative vorgestellt. "Er hat sich entschlossen, 100.000 Euro zu spenden." Dies habe ihn sehr gefreut, versicherte Hemetsberger - der sich heute sichtlich erbost darüber zeigte, dass er nun vor Gericht steht. "Jetzt muss ich mich verteidigen, dass ich gespendet habe."

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Darunter leide sein Ruf und der seiner Firma. Dieser "Zirkus" sei nicht lustig, beklagte sich Hemetsberger. "Das ist Hilfe vor Ort", lobte er das Afrika-Projekt. Dass die Rathaus-Funktion Chorherrs ein Problem darstellen könnte, habe er sich dann aber doch gedacht - allerdings erst nach der Anzeige, die letztendlich zum gegenständlichen Verfahren führte.