APA - Austria Presse Agentur

Aus für Vollspaltenböden erst ab 2040 geplant

Das Ende der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ist besiegelt. Es soll jedoch erst 2040 kommen.

Dafür sorgt eine Tierschutz-Novelle, die Donnerstagnachmittag vom Nationalrat beschlossen wird. Allerdings können bestehende Anlagen noch bis 2039 weiter betrieben werden, was SPÖ und NEOS empörte. FP-Mandatar Peter Schmiedlechner nannte die Tierschutz-Maßnahmen "Politik der Schwachsinnigen".

Gegen die Vollspalten-Böden waren Tierschutzorganisationen, allen voran der VGT seit vielen Jahren Sturm gelaufen. Nunmehr wurde von der Politik den Rufen doch Gehör geschenkt. Bereits ab kommendem Jahr sind sie bei Neu- oder Umbauten untersagt. Allerdings ist das endgültige Aus erst mit 2040 fixiert.

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Cornelia Ecker fühlt sich "gefrotzelt"

SP-Mandatarin Cornelia Ecker fühlte sich ob dessen "gefrotzelt". Noch dazu sei es über Ausnahmen mit Geschick möglich, die Böden noch weit länger als 2040 zu verwenden. NEOS-Abgeordnete Katharina Werner sprach von einem schlechten Scherz.

Seitens der Grünen meinte wiederum die Abgeordnete Olga Voglauer, das Aus der Vollspaltenböden sei ein "Meilenstein". Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verwies darauf, dass selbst der "Verein gegen Tierfabriken" von einem mutigen Schritt gesprochen habe. Für den Bauernbund betonte dessen Obmann Georg Strasser (ÖVP), dass man mit den Übergangsfristen die Transformation möglich mache. In die Pflicht nahm er jetzt aber auch Handel und Konsumenten. Der Tisch sei gedeckt mit Tierwohlprodukten.

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Entrüstet ob der Vorlage gab sich der freiheitliche Landwirt Schmiedlechner. Realitätsverweigerung, Ahnungslosigkeit und Katastrophe waren die Ausdrücke, die ihm zum Gesetz einfielen. Herauskommen werde eine Verteuerung der Lebensmittel, viele Bauern würden ihre Produktion einstellen und den Tieren bringe es auch nichts, da die nun anderswo gemästet würden. Fraktionskollege Hannes Amesbauer relativierte später und betonte die freiheitliche Zustimmung zu Teilen des Pakets wie dem Verbot des Schredderns von Küken und von Qualzuchten.

Weiters im Paket enthalten: Bei Tiertransporten sind Verschärfungen vorgesehen, etwa durch strengere Bestimmungen, höhere Strafen und kürzere Transportzeiten. Der Transport von Kälbern wird erst ab einem Alter von drei bzw. vier Wochen gestattet. Rinder sollen mehr Bewegungsfreiheit erhalten. Ihnen sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren.