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Ausnahme für 3G am Arbeitsplatz weggefallen

Ungeimpfte dürfen seit Inkrafttreten des vierten Lockdowns um Mitternacht nur noch aus ganz bestimmten Gründen ihre Wohnung verlassen.

Zur Arbeit dürfen sie aber weiterhin gehen, dort gilt seit heute, Montag, jedoch die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs hatten WKÖ, Händler und Gastronomen im Vorfeld gefordert, dass statt eines Testnachweises weiter eine FFP2-Maske reicht.

Als Testnachweis gilt am Arbeitsplatz meist weiterhin ein Antigen-Schnelltest. Beschäftigte in der Nachtgastronomie, von größeren Veranstaltungen und im Gesundheitswesen sowie im Pflegebereich müssen einen negativen PCR-Test bringen. Die Arbeitgeber müssen die Nachweise strichprobenartig überprüfen, die Firmen wiederum werden von den Gesundheitsbehörden überwacht.

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Ausgenommen von der 3G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt abgesehen von FörsterInnen und Lkw-FahrerInnen wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen.

Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Coronatest. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigentests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3G am Arbeitsplatz benötigt.

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Für die Testinfrastruktur sind in Österreich die Bundesländer zuständig. Bei PCR-Test kam es zuletzt, etwa an Wochenenden, zu langen Wartezeiten auf das Ergebnis. Ein PCR-Test ist ab Probenentnahme 72 Stunden lang gültig, nicht immer lag der Befund zeitgerecht vor.