APA - Austria Presse Agentur

Ausreisetests für Hochinzidenzgebiete ab 10. März angeordnet

Ab 10. März werden negative Corona-Tests für das Verlassen von Hochinzidenzgebieten benötigt.

Das Gesundheitsministerium hat – bereits Freitagabend – den Landeshauptleuten den Erlass für die schärferen Corona-Maßnahmen in "Hochinzidenzgebieten" übermittelt.

Demnach sind negative Corona-Tests für das Verlassen von Bezirken oder "lokal abgegrenzten Hotspots" nötig, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz dort über 400 pro 100.000 EinwohnerInnen liegt. Aufrechterhalten werden muss die Testpflicht bis die Inzidenz nachhaltig (für zehn Tage) unter 200 gefallen ist.

Erlass weiterer Maßnahmen bei anhaltender Hochinzidenz

Bei länger anhaltender Hochinzidenz in einem Bezirk oder einer Region - bei über 400 für länger als eine Woche – verlangt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in dem Erlass weitere Maßnahmen "durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau".

    Genannt werden

    • weiterführende Quarantäneregelungen,
    • Schwerpunktkontrollen der Einhaltung der Corona-Maßnahmen,
    • verstärktes Kontakt Tracing (über 96 Stunden) und wiederholte Tests von K1- und K2-Kontaktpersonen,
    • Testung Erkrankter zwischen dem achten und zehnten Tag
    • und erweiterte Testpflichten für das Betreten "bestimmter Orte oder Betriebsstätten".

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    Genesene benötigen ärztliche Bestätigung

    Die Ausreise-Testpflicht müssen die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörden – spätestens mit Wirkung 10. März - per Verordnung umsetzen. Für das Verlassen des Bezirks nötig ist ein negativer SARS-CoV-2-Test (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-, maximal 72 Stunden alt bei PCR-Testung).

    Genesene können alternativ eine ärztliche Bestätigung der durchgemachten Infektion vorliegen, dies aber "abhängig von der Art des Infektionsgeschehens, insbesondere im Hinblick auf das Auftreten von Virusvarianten".

    Durchreisende brauchen keinen Test, erlaubt sind aber nur "unerlässliche Unterbrechungen" (also z.B. Aufsuchen eines WCs). Weiters von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre, Sicherheitsdienste, Rettung und Feuerwehr, der Güterverkehr – und Ausreisen für "unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege" bzw. zur Gefahrenabwehr.

    Anschober ordnet auch an, dass "Kontrollen in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen haben" – und stellt klar, dass dazu kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden kann.

    Der Minister hält auch fest, dass "parallel sicherzustellen ist, dass für die von der Einschränkung betroffenen Personen ausreichende Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen".

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    Diese Bezirke sind betroffen 

    Betroffen von der Verordnung – weil die Inzidenz deutlich über 400 liegt – sind die zweitgrößte niederösterreichische Stadt Wiener Neustadt, der Kärntner Bezirk Hermagor und der Salzburger Pongau.

    Für den Bezirk Hermagor sind sie bereits (ab Dienstag) angeordnet. In den im Pongau gelegenen Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein, die zuletzt einen extremen Anstieg bei den Infektionen zu verzeichnen hatten, ist schon am Freitag für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung in Kraft getreten. Wiener Neustadt hat auf den Erlass des Ministeriums gewartet.