Autolenker in Salzburg erhält 15 Jahre Haft für Mordversuch

Das Urteil des Landesgerichts Salzburg ist nicht rechtskräftig
Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein 29-Jähriger nach einem Verkehrsunfall wegen dreifachen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der im Innviertel lebende Türke soll im März 2019 auf der B156 im Flachgau seinen PS-starken Wagen in Suizid-Absicht in den Gegenverkehr gelenkt haben. Der zwei Tonnen schwere Pkw kollidierte ungebremst mit zwei entgegenkommenden Autos, die Insassen wurden dabei teilweise schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Lenker des ersten Wagens hatte noch vergeblich auszuweichen versucht. Das Auto überschlug sich nach dem Zusammenstoß und blieb am Dach liegen. Der zweite Pkw wurde ebenfalls erfasst und landete im Straßengraben. Die drei Insassen in den beiden Fahrzeuge erlitten Prellungen, Abschürfungen und Hämatome. Eine Frau zog sich zudem einen Riss der Milz und Rippenbrüche zu. Der Angeklagte selbst wurde nur leicht verletzt. Er bekannte sich der Körperverletzung für schuldig.

Wie sich später herausstellte, hatte der in Salzburg geborene Türke 1,32 Promille Alkohol im Blut und stand unter Einfluss von Kokain. Parallel telefonierte er unmittelbar vor dem Unfall ohne Freisprecheinrichtung mit seinen Eltern - und stritt mit dem Vater, weil er im elterlichen Betrieb eine Arbeit nicht erledigt hatte. Während des Gesprächs soll der 29-Jährige dann gesagt haben, dass es im leidtue. Er werde auf die Gegenfahrbahn fahren, wenn ein Auto komme - und sich umbringen.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf die Aussagen der Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten, die das Gespräch offenbar mitgehört hat. Die Frau spricht zwar selbst kein Türkisch, habe aber von der Mutter vom Inhalt des Telefonats erfahren. "Er hat geweint. Und gesagt, schaut was ich Euch antue. Ich enttäusche Euch immer wieder. Es hat keinen Sinn mehr", gab die Ex-Freundin zu Protokoll. Sie sagte heute im Prozess als Zeugin aus und belastete den Angeklagten schwer.

"Er hat es für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass andere Personen sterben", sagte Staatsanwalt Roland Finster am ersten Verhandlungstag am 13. Juli zu den Geschworenen. Verteidiger Kurt Jelinek forderte hingegen einen Schuldspruch wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung. "Er hat den Unfall betrunken und unter Drogen verursacht und er ist aus Unaufmerksamkeit auf die andere Straßenseite gekommen", räumte der Anwalt ein. Die belastenden Aussagen der Ex-Lebensgefährtin vor der Polizei seien vor dem Hintergrund großer Streitigkeiten aber erst drei Monate später gemacht worden.

Der Angeklagte entschuldigte sich beim Prozess für sein Verhalten. Es sei damals eine dumme Idee gewesen, überhaupt ins Auto zu steigen. Als sein Vater anrief, habe er zum Handy gegriffen, weil die Freisprechanlage nicht verbunden war. "Dann ging alles so schnell. Die Mutter nahm das Telefon und sagte, ich soll nach Hause kommen - und plötzlich sah ich Licht und dann war schon die Kollision." Suizid würde er niemals begehen. "Ich könnte das meinen Eltern nie antun." Seine Ex-Freundin habe sich das ausgedacht, weil sie damals sehr sauer auf ihn gewesen sei. Ein Arzt in der Landesnervenklinik habe eine Selbstmordgefährdung ausgeschlossen.

Der Türke war noch vor der Anklageerhebung untergetaucht. Erst im März 2022 wurde der mit Europäischem Haftbefehl gesuchte 29-Jährige in Georgien verhaftet und später nach Österreich überstellt.

Die Geschworenen sprachen den Mann am Nachmittag wegen versuchten Mordes schuldig, das Urteil beträgt 15 Jahre Haft, ist aber noch nicht rechtskräftig.

(S E R V I C E - Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at)

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