Baubeginn für Krisen-Lagezentrum im Sommer/Herbst 2022
Eingerichtet wird dieses "Bundeslagezentrum" im Untergeschoß des Innenministeriums-Gebäudes am Wiener Minoritenplatz. Der Standort ist nach Einschätzung des Innenministeriums "aufgrund seiner zentralen Lage und Erreichbarkeit sowie der Lage im Regierungsviertel zur Unterbringung dieser sensiblen Einrichtung prädestiniert". Im Krisenfall sollen dort dann alle Fäden zusammenlaufen, in Nicht-Krisenzeiten sollen regelmäßig Ausschüsse zu potenziellen Bedrohungen tagen.
Die Gespräche über das Krisensicherheitsgesetz sollen bereits nächste Woche starten, kündigten die Sicherheitssprecher von SPÖ und FPÖ, Reinhold Einwallner und Hannes Amesbauer, an. Für Donnerstag hat die Regierung zu einer ersten Runde mit den Sicherheitssprechern der Parlamentsparteien eingeladen. Auch das Rote Kreuz teilte mit, für nächste Woche schon einen Gesprächstermin im Innenministerium zu haben.
Die Regierung braucht die Stimmen zumindest entweder der SPÖ oder der FPÖ, weil einige Teile des geplanten Gesetzes Verfassungsbestimmungen enthalten. Das betrifft vor allem jenen Bereich, mit dem das Bundesheer die Vorsorge zur Verhinderung von Krisen übernehmen soll. Schon bisher erbringt das Bundesheer Assistenzleistungen, diese sollen nun auf den Krisenfall ausgeweitet werden und vor allem soll das Bundesheer "bereits Vorkehrungen für die Bewältigung künftiger Elementarereignisse, Unglücksfälle außergewöhnlichen Umfangs oder Krisen im Form einzelner präventiver Maßnahmen" treffen können.
Einwallner kündigte im Gespräch mit der APA an, dass er aber mit der Regierung aber nicht nur über diese Themen, für die die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, reden will, sondern über alle Bereiche des geplanten Gesetzes. Der SPÖ-Sicherheitssprecher gestand der Regierung zu, dass ihr Entwurf "nicht allzuweit weg" vom Grundvorschlag der SPÖ sei. Er wünscht sich aber etwa auch eine direkte politische Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers. Auch Amesbauer kündigte an, dass sich die FPÖ "mit konstruktiven Vorschlägen an den Verhandlungen beteiligen" werde. Ebenso wie die SPÖ ist auch die FPÖ der Ansicht, dass das Lagezentrum nicht im Innenministerium sondern beim Bundeskanzleramt angesiedelt werden sollte.
Die Regierung plant, ihren Gesetzesentwurf voraussichtlich Mitte November in Begutachtung zu schicken. Ziel ist eine Beschlussfassung im Frühjahr 2022, wann das Gesetz dann in Kraft treten kann, steht noch nicht genau fest.
Der vorliegende Gesetzesentwurf definiert erstmals, was unter einer Krise zu verstehen ist: "Droht unmittelbar oder entsteht durch ein Ereignis, eine Entwicklung oder sonstige Umstände in Bereichen, in denen dem Bund die Gesetzgebung und Vollziehung zukommt, eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Inneren, die nationale Sicherheit, die Umwelt oder das wirtschaftliche Wohl, deren Abwehr oder Bewältigung die unverzügliche Anordnung, Durchführung und Koordination von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes dringend erforderlich macht, liegt eine Krise vor." Als Beispiele dafür werden in den Erläuterungen etwa Katastrophen, Terrorismus, Pandemien, "aber auch massive nationale und internationale Menschenbewegungen" genannt. Gedacht wird aber "beispielsweise auch an längerfristige Folgen von Mangellagen (z.B. Stromausfall, Ausfall von Verkehrsträgern).
Im Ernstfall müsste die Regierung im Ministerrat den Krisenstatus beschließen, diesem müsste der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen. Danach könnte der jeweils zuständige Minister die entsprechende Krisenverordnung erlassen, ähnlich der Verordnungen, die das Gesundheitsministerium jetzt schon in der Corona-Pandemie erlassen hat. Diese Verordnung wäre dann sechs Wochen gültig und müsste im Bedarfsfall dann jeweils verlängert werden.
"Zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung und der staatlichen Resilienz" wird ein Regierungsberater eingerichtet, heißt es im Gesetzesentwurf. Dieser wird von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Er übermittelt regelmäßig eine "strategische Gesamtlagebild" an die Bundesregierung und berichtet dieser mindestens einmal jährlich über seine Tätigkeiten. Außerdem muss er dem Nationalrat Auskünfte erteilen. Verschieden Ausschüsse werden im Lagezentrum eingerichtet, um etwaige Bedrohungen in verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Energie, Umwelt, Wirtschaft, Sicherheitspolitik) zu erkennen und zu beurteilen.
Kommentare