APA - Austria Presse Agentur

BAWAG mit VKI nach Zwangsumstiegen auf Neukonten einig

Die BAWAG P.S.K. hat sich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) über die Umsetzung eines OGH-Urteils zu Kontenumstellungen geeinigt. Die Bank hatte Tausende Kunden zwangsweise auf ein teureres Girokonto umgestellt. Betroffene können nun eine Abgeltungszahlung verlangen und auch auf ihr altes Kontomodell zurückwechseln.

"Dieses betrifft ausschließlich Verbraucher-Konten aus einer BAWAG P.S.K.-Kampagne vom Zeitraum August 2016 bis März 2017", teilte die Bank auf APA-Anfrage mit. Das Umstiegsangebot sei von vielen langjährigen Kunden angenommen worden.

In der Sache ging es um das Vorgehen der BAWAG im Herbst 2016: Die Bank hatte Kontokunden über die Einstellung des bisherigen Kontomodells und den Umstieg auf ein neues informiert - aus Sicht des VKI waren die Kunden unzureichend informiert worden, weil ihnen nicht klargemacht wurde, was sich bei diesem Umstieg für sie ändert und für welche Leistungen künftig welche Entgelte anfallen würden. Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage zu dieser Kontoumstellung ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah im März 2019 die Unzulässigkeit einer Klausel gegeben. Die Frage individueller Verbraucheransprüche hatte der OGH nicht beantwortet.

"Wir begrüßen die Einigung mit dem VKI zur Vorgehensweise bei der Umsetzung des OGH-Urteils", so die Bank am Donnerstag. Laut VKI wird die BAWAG eine pauschale Ersatzzahlung für die Differenz zwischen altem und neuem Kontomodell leisten. Die Abgeltungszahlung betrage 32 Euro für jeweils volle 12 Monate, in denen das neue Kontomodell zur Verrechnung gekommen sei, hieß es seitens der Konsumentenschützer am Donnerstag. Außerdem können betroffene BAWAG-Kunden verlangen, auf jenes Kontomodell zurückzuwechseln, das vor der Änderungskündigung vereinbart war. Die Umstellung auf das alte Kontomodell sei nur für jene Kunden möglich, die nach dem März 2017 keinen weiteren Produktwechsel auf ein anderes BAWAG-Kontomodell vorgenommen haben, erinnerte der VKI.

Betroffene Kunden können die Ersatzzahlung und die Kontomodell-Rückstellung über ein Onlineformular auf der BAWAG-Website www.bawagpsk.com/kontoumstellung oder persönlich beim Betreuer in der Filiale beantragen.