Befangenheitsantrag gegen Grasser-Richterin abgelehnt

Marion Hohenecker ist die Richterin im Grasser-Prozess
Der Schöffensenat im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere hat am Dienstag einen Ablehnungsantrag des Hauptangeklagten gegen die vorsitzführende Richterin Marion Hohenecker abgelehnt. Der Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit werde teilweise ab- und teilweise zurückgewiesen, so die Vorsitzende.

Grassers Verteidiger Norbert Wess hatte zuvor seinen Ablehnungsantrag mit einer jüngst bekannt gewordenen Disziplinarstrafe gegen Hoheneckers Ehemann wegen Grasser-kritischer Tweets begründet. Wie die Richterin ausführte, handle es sich dabei um die rechtliche Wertung einer bereits bekannten historischen Tatsache, aber nicht um eine neue Tatsache. Es gehe wieder darum, dass Meinungen eines Dritten moniert würden, nicht um die Meinung der Richterin selbst.

Dem Antrag auf Ablehnung der Richterin hatte sich am Dienstag kein weiterer Angeklagter im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts angeschlossen. Beim ersten Ablehnungsantrag im Dezember 2017 hatte noch Walter Meischbergers Anwalt ebenfalls eine mutmaßliche Befangenheit der Richterin vorgebracht.

Oberstaatsanwalt Gerald Denk beantragte die dringliche Ausfertigung des Protokolls bzw. die Auswertung der Tonbandaufzeichnung jener Verhandlung, in der Zeuge Heinrich Traumüller erwähnte, dass er vor seiner Zeugenaussage von Grassers Verteidiger Wess kontaktiert worden sei, der ihm seine geplanten Fragen vorgelegt habe. Er beantrage dies "zur weiteren Prüfung des Sachverhalts", so der Ankläger.

Wess hatte die Kontaktaufnahme mit dem Zeugen so erklärt, dass er mit diesem abstimmen wollte, ob er Fragen zu dessen persönlichem Lebensbereich stellen könne oder nicht. Es sei dann zu einem Gespräch in seiner Kanzlei gekommen. Zeuge Traumüller hatte im parlamentarischen U-Ausschuss Grasser belastet, vor Gericht dies aber nicht wiederholt. Er sei damals durch die unfaire Befragung in einem Ausnahmezustand gewesen, so der ehemalige Kabinettschef und spätere FMA-Vorstand Traumüller vor Gericht.

Gegenstand des heutigen Verhandlungstages im Prozess um die Privatisierung der Bundeswohnungen (u.a. Buwog) und der Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz sollten am Dienstag drei Zeugenvernehmungen in der Causa Linz sein. Der Zeitplan hat sich nun etwas nach hinten verschoben.

Laut Anklage flossen in Linz 200.000 Euro vom Baukonzern Porr an den mitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger. Während Meischberger angibt, er habe das Geld für seine Leistungen für das Bauunternehmen bekommen, heißt es in der Anklage dazu, das Geld sei eine Gegenleistung für Grassers Zustimmung zur Einmietung der Linzer Finanzbehörden in das Bürohaus am Bahnhof der oberösterreichischen Landeshauptstadt gewesen. Errichtet wurde der Büroturm vom Baukonzern Porr (Porr Solutions), Raiffeisen Leasing und Real-Treuhand.

Kommentare