Befristete Uni-Verträge können Corona-bedingt verlängert werden

Befristete Uni-Verträge können Corona-bedingt verlängert werden
Befristete Anstellungsverhältnisse an Hochschulen sollen Corona-bedingt unter bestimmten Voraussetzungen einmal verlängert werden können. Das sieht ein ÖVP-Grün-NEOS-Antrag vor, der vom Wissenschaftsausschuss einstimmig genehmigt wurde.

Schon jetzt gibt es eine Corona-Sonderbestimmung, die die Verlängerung oder den neuen Abschluss von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Drittmittel- oder Forschungsprojekts ab dem 16. März 2020 (für maximal zwölf Monate) zur Fertigstellung von durch Covid-19-Maßnahmen verzögerten Projekten bzw. Publikationen erlaubt. Sie wird erweitert, auf Fälle, in denen Qualifikationsanforderungen Corona-bedingt nicht zeitgerecht erbracht werden könnten - oder auf Lehrpersonal, wenn Unterricht (etwa künstlerischer Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstunis) nicht möglich war.

Einstimmigkeit gab es laut Parlamentskorrespondenz auch für einen Entschließungsantrag der NEOS, der auf Schritte gegen Plagiat und Ghostwriting im akademischen Leben abzielt. Ein FPÖ-Entschließungsantrag zum Thema Kettenverträge an Universitäten wurde vertagt. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kündigte für Herbst eine Regierungsvorlage zu diesem Thema an.

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