Bei Corona-Verstößen drohen künftig Mindeststrafen
Der Ausschuss hat am Donnerstag eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie auf den Weg gebracht, die nun im Plenum des Nationalrats beschlossen werden können. So dürfen Pensionistinnen und Pensionisten auch 2022 in Gesundheitsjobs zurückkehren, ohne ihre Frühpension zu verlieren. Ob und bei welchen Personengruppen Apotheken und Ärzte weiterhin auf Kassenkosten Coronatests durchführen können, wird Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) per Verordnung bestimmen.
Bei Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen sollen künftig nicht nur Höchststrafen gelten, sondern auch Mindeststrafen. Wer gegen Ausgangsbeschränkungen verstößt oder in eigentlich geschlossenen Lokalen feiert, soll zumindest ein Zehntel der Höchststrafe bezahlen. Ausnahmen sind für Jugendliche vorgesehen oder wenn überwiegende Milderungsgründe vorliegen. Die Strafen sollen mit dem Epidemiegesetz Ende Juni 2022 wieder außer Kraft treten. Bis dahin dürfen die Bezirkshauptmannschaften weiterhin auch die Bürgermeister über Quarantänemaßnahmen in der Gemeinde informieren, wenn das zur Versorgung der Betroffenen nötig ist.
Alle noch Ungeimpften werden in den nächsten Tagen Post mit einem Terminvorschlag erhalten, kündigte Mückstein an. Zudem will die Regierung vermehrt auf digitale Werbung für die Impfung setzen, über die Impfung bei Kindern informieren und die Antikörperstudie wiederholen. Eine solche Studie unter 2.229 Personen über 16 hatte Ende 2020 festgestellt, dass damals 4,7 Prozent der Bevölkerung (439.000 Menschen) bereits eine Covid-19-Infektion durchgemacht hatte. Das Wissenschaftsministerium habe eine Wiederholung noch dieses Jahr zugesagt, so Mückstein.
Klar gestellt wird auch, dass für Essensgutscheine im Home Office keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Außerdem können Unternehmen ihre Sozialversicherungsbeiträge für November und Dezember bis Ende Jänner 2022 stunden, wenn sie pandemiebedingt nicht gezahlt werden können.
Zur Beschaffung von Corona-Medikamenten wurde Mückstein ermächtigt, diese auch außerhalb des gemeinsamen Einkaufssystems der EU-Staaten ("Joint Procurement") zu besorgen - wobei die Abgeordneten davon ausgehen, dass die ursprünglich angenommenen Kosten von 50 Mio. Euro dazu nicht ausreichen werden.
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