APA - Austria Presse Agentur

Berufspflicht für Ärzte rechtlich umstritten

Die Ärztekammer erteilt politischen Überlegungen, Ärzte nach Abschluss ihres Studiums zum Dienst in öffentlichen Spitälern oder Kassenpraxen zu verpflichten, eine Absage. Dazu hat man sich nun ein Gutachten des Medizinrechtlers Karl Stöger erstellen lassen, das mehreren Zeitungen (SN, Krone, Kurier, Presse) zur Verfügung gestellt wurde. Dessen Succus: eine gesetzlich angeordnete Berufspflicht würde gegen Verfassung und EU-Recht verstoßen.

Die Überlegung, Medizinern nach ihrem Studium eine gewisse Zeit lang eine Art Berufspflicht aufzuerlegen, war von mehreren Seiten gekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte darüber ebenso sinniert wie der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Stögers Gutachten zeigt nun Grenzen auf. Denn entsprechende Regelungen würden etwa mit Grundrechten wie der freien Berufswahl und der Erwerbsfreiheit kollidieren. Auch sei von einer Gleichheitswidrigkeit auszugehen, wenn nur Ärztinnen und Ärzte einer gesetzlichen Arbeitsverpflichtung unterworfen würden, da auch andere Sparten unter Fachkräftemangel litten, dort aber keine Pflicht vorgesehen sei.

Ferner gäbe es gelindere Mittel, um die Personalsituation im öffentlichen Gesundheitssystem zu verbessern. Solche wären laut Gutachten etwa eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Spitälern, eine Attraktivierung des kassenärztlichen Bereichs, aber auch Einschränkungen im Wahlarzt-System oder Studienkreditmodelle.