Berufung nach Freispruch für OStA-Chef Fuchs in Innsbruck
Das Verfahren zieht sich schon über eine geraume Zeit. Denn Fuchs war im Sommer 2022 in erster Instanz für schuldig befunden worden, das Oberlandesgericht hob den Spruch aber später auf. Daher musste die Causa im März neu verhandelt werden - und endete mit einem Freispruch.
Dem Top-Juristen war vorgeworfen worden, im Dezember 2020 Aktenteile einer Anzeige der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben zu haben. Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der WKStA nicht weiter verfolgt wurde. Andererseits soll Fuchs laut Anklage genau in dieser Sache vor dem Ibiza-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben.
Das Erstgericht sah die Weitergabe von Dokumenten über die WKStA-Anzeige gegen die Redakteurin durch Fuchs zwar als "erwiesen" an, ortete aber keine Verletzung öffentlicher oder privater Interessen, die Handlung sei auch nicht dazu geeignet gewesen. Im zweiten Anklagepunkt - der Falschaussage vor dem parlamentarischen U-Ausschuss, wo Fuchs angegeben hatte, sich an die Weitergabe der Dokumente nicht mehr erinnern zu können - stellte das Landesgericht einen sogenannten Aussagenotstand fest. Zum Zeitpunkt der Aussage im Jahr 2021 seien zahlreiche Anzeigen und Suspendierungsaufforderungen von politischen Parteien gegen den Angeklagten vorgelegen, zudem sei ein Ermittlungsverfahren gelaufen. Fuchs hatte die strafrechtlichen Vorwürfe stets vehement bestritten.
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