Berufungsgericht befasst sich mit Immunität Trumps
Trump ist in Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Jänner 2021 angeklagt. Seine Anwälte hatten beantragt, dass die Anklage fallengelassen wird. Sie sind der Ansicht, dass Trump nicht rechtlich für Handlungen belangt werden kann, die sie zu seinen Pflichten als Präsident zählen. Die zuständige Richterin in dem Verfahren hatte den Antrag aber abgelehnt. Gegen diese Entscheidung legte Trumps Team wiederum Berufung ein, deshalb ist nun ein Berufungsgericht am Zug.
Sonderermittler Jack Smith, der die Ermittlungen leitet, hatte versucht, das Berufungsgericht zu umgehen. Er wandte sich dafür direkt an den Obersten Gerichtshof und bat diesen darum, die Frage schnell zu klären. Diese Bitte lehnte der Supreme Court aber ab. Deshalb muss die Berufung ihren Weg durch die Instanzen gehen, was sich hinziehen kann. Es ist davon auszugehen, dass der Fall nach der Entscheidung des Berufungsgerichts wieder beim Supreme Court landen wird.
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