Beschäftigte im Pharmahandel bekommen Wochenendzuschlag

Sozialpartner honorieren die Lieferanten des Corona-Impfstoffes
Für die Beschäftigen im Pharmagroßhandel gibt es einen Bonus für die Arzneimittellieferung am Wochenende.

Die GPA und die Wirtschaftskammer haben sich auf einen Zusatz-Kollektivvertrag geeinigt, wonach an Samstagen für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein Zuschlag für die Normalarbeitszeit von 50 Prozent geleistet wird. Die Normalarbeitszeit endet um 18:00 Uhr. Für Überstunden zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen gibt es einen Zuschlag von 100 Prozent. "Für Überstunden an Feiertagen gebührt ebenso ein Zuschlag von 100 Prozent. Zusätzlich erhalten die Angestellten für die Arbeitsleistung an Feiertagen Freizeit im selben Ausmaß, mindestens jedoch vier Stunden, die innerhalb von drei Monaten zu verbrauchen ist. Der Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2021 und ist bis 31.12.2021 befristet", so die GPA am Freitag in einer Aussendung.

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