APA - Austria Presse Agentur

Beschwerde des Justizministeriums in Sachen Pilnacek

Das Justizministerium hat über das weitere Vorgehen in der Causa von Strafrecht-Sektionschef Christian Pilnacek entschieden.

Es wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen, die befunden hat, dass eine Suspendierung nicht angebracht ist. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht; derzeit ist Pilnacek vorläufig suspendiert.

Das Justizministerium hatte ihn angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien - in deren Zuge auch Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde - suspendiert, die Bundesdisziplinarkommission hat dies aufgehoben. Nach gründliche Prüfung dieses Bescheids legt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dagegen ein Rechtsmittel ein. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht werde innerhalb der gesetzlichen Frist - das sind vier Wochen ab Zustellung des Bescheids - eingebracht, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage der APA mit.

Nähere Details waren nicht zu erfahren: "Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Auskünfte zu laufenden Disziplinarverfahren geben können", so Justizsprecherin Christina Ratz.