Beschwerde gegen Entscheidung im Inzestfall Amstetten
Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen die vor einer Woche ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug für den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. Beschwerde eingebracht.
Der Akt wandert nun zum Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung, bestätigte der Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Donnerstag einen Bericht des ORF NÖ.
Verlegung des 88-Jährigen in den Normalvollzug?
Die in der Vorwoche von einem Dreiersenat ausgesprochene und nicht rechtskräftige Verlegung des 88-Jährigen in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Josef F. laut der Entscheidung regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Bei der nicht öffentlichen, aber von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am vergangenen Donnerstag war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Josef F. jedenfalls im Maßnahmenvollzug.
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