Beschwerde gegen EU-Parlament wegen Datenleck eingebracht
Laut NOYB informierte das EU-Parlament den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) am 26. April über das Datenleck, von dem mehr als 8.000 aktuelle und ehemalige Mitarbeitende des Parlaments betroffen waren. Betroffen sind sensible Daten wie Strafregisterauszüge, Krankenakten und Heiratsurkunden. Bis heute seien die Ursachen dieser Panne nicht aufgeklärt worden, kritisieren die Datenschützer. Zudem sei noch immer unklar, wie lange auf die persönlichen Daten der Bewerbenden zugegriffen werden konnte.
"Als EU-Bürger ist es besorgniserregend, dass die EU-Institutionen immer noch so anfällig für Angriffe sind. Solche sensiblen Informationen im Umlauf zu haben, ist nicht nur für die Betroffenen beängstigend. Sie kann auch genutzt werden, um demokratische Entscheidungen zu beeinflussen", so NOYB-Vorsitzender Max Schrems. Die Vorfälle zeigen laut der Organisation, dass sich das EU-Parlament nicht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halte.
Diese Verordnung soll einerseits den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sowie andererseits den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sicherstellen. Für ihre Durchsetzung ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Von ihm fordert NOYB nun, dafür zu sorgen, die Datenverarbeitung des Parlaments n Einklang mit den DSGVO-Vorschriften zu bringen. Zudem soll eine Verwaltungsstrafe weiteren Verstößen vorbeugen helfen.
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