Beschwerde gegen Polizeigewalt bei Demo noch ohne Spruch
Der Beschwerdeführer hatte am Wiener Landesverwaltungsgericht angegeben, dass ihm bei der Auflösung einer Sitzblockade von der Polizei ein Gelenk überdehnt, mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen wurde. Bei dem Versuch, ihm Handschellen anzulegen, habe es dann weitere Schläge in die Nierengegend gesetzt. Unterstrichen wurden diese Anschuldigungen von mehreren Videos. Für Alexia Stuefer, die Rechtsvertreterin des Betroffenen, war die Rechtswidrigkeit der Amtshandlung evident. "Die unverhältnismäßige Gewaltanwendung widerspricht der Menschenrechtskonvention und sämtlichen Richtlinien", stellte die Anwältin fest.
Am Donnerstag wurde ein neues Video gezeigt, das der Beschwerdeführer selbst mitgebracht hatte. Darin war der Anfang der Amtshandlung zu sehen, allerdings nicht die Schläge in die Nierengegend. Die Bilder unterstrichen für die Verteidigung, dass der zu sehende Polizist "seinen Körper im übertragenen Sinn wie eine Waffe" eingesetzt und dem Demonstranten mit der Hand in die Kehle gedrückt hat. Die Rechtsvertreterin der Exekutive sah hingegen lediglich "tumultartige Szenen", bei der sich der Polizist beim Fallen mit der Hand auf den Betroffenen aufgestützt hat. Ein Schlag in den Genitalbereich sei - auch auf ausgedruckten Screenshots - nicht zu erkennen.
Der betroffene Polizist entschlug sich als Zeuge unter Wahrheitspflicht der Aussage über den genauen Einsatz, da in dieser Causa strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. Er gab lediglich an, bei mehreren "Verbringungen von Manifestanten" beteiligt gewesen sein, die teilweise auch weggetragen werden mussten. Den Beschwerdeführer selbst habe er aber nicht verbracht. Die Richterin des Verwaltungsgerichtshofes wollte am Donnerstag kein Urteil sprechen, sondern unter anderen erst einmal das neue Video genauer studieren. Das Beweisverfahren wurde aber abgeschlossen.
Erst am vergangenen Donnerstag hat das Wiener Landesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Polizei während derselben Demonstration gegen einen jungen Manifestanten rechtswidrig vorgegangen ist. Demnach war es nicht rechtens, dass der deutsche Student in Bauchlage fixiert wurde, wobei sein Kopf in der Nähe eines Polizeiwagens zum Liegen kam. Als das Fahrzeug plötzlich anfuhr, wurde der Mann im letzten Moment zur Seite gerissen. Danach war der Betroffene fast vierzehn Stunden im Polizeianhaltezentrum (PAZ) festgehalten worden.
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