APA - Austria Presse Agentur

Bessere Regeln für Spendenabsetzbarkeit

Nach der Grundsatz-Verständigung Anfang Juli hat sich die Koalition nun auf einen Begutachtungsentwurf zur Reform der Absetzbarkeit von Spenden geeinigt. Dieser geht noch weiter als die ursprünglichen Pläne und bietet neben der schon bekannten Einbeziehung von Sportvereinen und Bildungseinrichtungen nun auch die Einführung bzw. Erhöhung von Freiwilligenpauschalen.

Um ehrenamtlich Tätige steuerlich zu unterstützen und in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, sollen Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei sein, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden. Das kleine Freiwilligenpauschale soll maximal 30 Euro pro Kalendertag bzw. 1.000 Euro pro Kalenderjahr betragen. Beim großen Freiwilligenpauschale soll eine höhere Gesamtsumme von 50 Euro pro Kalendertag bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei belassen werden können, wenn Tätigkeiten z.B. für Sozialdienste, in der Gesundheitspflege oder auch in der Kinder- und Behindertenvorsorge vorgenommen werden. Ebenfalls gilt das große Pauschale bei der Hilfestellung in Katastrophenfällen sowie für Funktionen als Ausbildner oder Übungsleiter, worunter etwa Kapellmeister fallen. Die Regierung geht davon aus, dass insgesamt zwei Millionen Personen von der Maßnahme profitieren können.

Für gemeinnützige Stiftungen wird die Mittelverwendung in den ersten Jahren flexibler gestaltet. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, Zuwendungen zur Vermögensausstattung langfristig für gemeinnützige Zwecke zu veranlagen und zu verwenden, ohne dass sofort steuerpflichtige Vorgänge anfallen.

Besonders für kleine Vereine stellen die dreijährige Tätigkeit auf dem begünstigten Gebiet, bis die Absetzbarkeit anerkannt wird, sowie die jährliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer eine finanzielle Belastung dar, weshalb die dreijährige Frist auf ein Jahr verkürzt und die jährliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer durch ein vereinfachtes Verfahren für kleine Vereine ersetzt werden.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sah in einer Aussendung die größte Reform in diesem Bereich seit zwölf Jahren. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisteten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, könne nicht hoch genug geschätzt werden. Das verdiene noch stärkere steuerliche Anerkennung, weshalb die Spendenabsetzbarkeit vor allem auf die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur ausgeweitet werde.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte, dass so künftig alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine von einer Spendenbegünstigung profitieren könnten. Damit werde es für noch mehr Menschen attraktiv zu spenden. Gemeinnützige Organisationen stärkten den Zusammenhalt und seien ein wirksames Gegenmittel gegen Hass und Spaltung.