APA - Austria Presse Agentur

Vorarlberg: Betrunkene Frau durch sechs Männer missbraucht

Sechs Männer im Alter zwischen 23 und 57 Jahren müssen sich seit Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen des sexuellen Missbrauchs einer alkoholisierten Frau verantworten.

Triggerwarnung: In diesem Beitrag werden Gewalt, Missbrauch und Drohungen beschrieben.

Den sechs Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Februar 2022 in Bludenz an der Frau vergangen zu haben. Sie sitzen seit vergangenem Juli in Untersuchungshaft. Vor Gericht bestritten die Männer, Geschlechtsverkehr gehabt bzw. gegen den Willen der Frau gehandelt zu haben.

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Über den Fall war vor der Verhandlung nur wenig an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Anklägerin schilderte, dass das Opfer - eine 45-jährige Frau - eigenen Angaben zufolge schwere Alkoholikerin ist. Sie hatte sich mit ihrem damaligen Partner gestritten, war aus der Wohnung geflogen und suchte stark betrunken nach einem Schlafplatz. Am Bahnhof Dornbirn wurde der Drittangeklagte auf die Frau aufmerksam, sprach sie an und bot ihr einen Schlafplatz beim Erstangeklagten in einem Flüchtlingsheim in Bludenz an.

Alkohol wurde offeriert

In Bludenz angekommen wurde der 45-Jährigen im Zimmer des Erstangeklagten Alkohol offeriert. In weiterer Folge soll es durch die ersten drei Angeklagten zum sexuellen Missbrauch gekommen sein. Am nächsten Tag haben sich laut Darstellung der Staatsanwaltschaft auch die drei anderen Männer an der Frau vergangen. Die 45-Jährige habe die geschlechtlichen Handlungen deutlich abgelehnt. Den untersuchten DNA-Spuren zufolge müsse es auch noch einen siebenten Mann geben, der die Frau missbraucht habe, dieser habe aber noch nicht ausgeforscht werden können, sagte die Staatsanwältin.

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Die Rechtsvertreter der Angeklagten wiesen den Tatvorwurf - den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person - im Namen ihrer Mandanten zurück. Einige der Angeklagten gaben an, gar nicht mit der Frau verkehrt zu haben, andere betonten, alles habe im Einvernehmen stattgefunden.

Den Ausführungen der Staatsanwältin zufolge liegt der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs bei fünf bis 15 Jahren. Der Strafrahmen sei erhöht, weil die Tat für das Opfer besonders erniedrigend gewesen sei. Die Richterin stellte klar, dass es am Mittwoch kein Urteil geben und der Prozess am Freitag fortgesetzt werden wird. Die 45-Jährige wird erst am Freitag vor Gericht aussagen, auch die Expertise von Gutachter Reinhard Haller wird erst am Freitag erörtert werden.

Wer Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen erlebt oder in der Vergangenheit erlebt hat, kann sich kostenlos und anonym an die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222-555, www.frauenhelpline.at, an die Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, www.haltdergewalt.at, an die Frauenhelpline für gehörlose Frauen, www.oegsbarrierefrei.at/bmf/hilfseinrichtungen/ oder an die Männerberatungsstelle unter 0720 / 70 44 00, https://www.maennerinfo.at wenden.