APA - Austria Presse Agentur

Fellner-Brüder: Bewilligung der Handy-Ortung aufgehoben

Das Oberlandesgericht Wien hat die Bewilligung der Peilung der Handys der beiden Medien-Manager Wolfgang und Helmut Fellner als rechtswidrig eingestuft.

Grund dafür sei, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft damals (im Zuge der Inseratenaffäre) die Ortung der Mobiltelefone beantragt habe, ohne dafür die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten eingeholt zu haben, gab das OLG am Donnerstag bekannt.

Sowohl die Rechtsschutzbeauftragte - die schon Ende Oktober des Vorjahres öffentlich scharfe Kritik an der WKStA geübt hatte - als auch die beiden Medienmanager der Tageszeitung "Österreich" hatten gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien Beschwerden erhoben.

Für dich ausgesucht

Aufnahmen müssen vernichtet werden

Das OLG hob die Entscheidung des Landesgerichts zur Handy-Peilung nun auf und ordnete laut Aussendung vom Donnerstag auch an, dass allfällige dadurch gewonnene Ergebnisse vernichtet werden müssen. Denn das Recht von Medieninhabern und Journalisten, die Aussage über Informationsquellen zu verweigern, dürfe nicht durch andere Ermittlungsmaßnahmen umgangen werden.

"Auch wenn Medieninhaber oder Journalisten selbst einer Straftat verdächtig wären, muss die Staatsanwaltschaft vor der Antragstellung die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten einholen", heißt es in der Aussendung des Oberlandesgerichts.

Das OLG betonte, dass sich die Entscheidung auf die Nicht-Befassung der Rechtsschutzbeauftragten gründet, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Schritten: "Weil die Rechtsschutzbeauftragte im konkreten Fall nicht befasst worden war, war der Beschluss des Landesgerichts aufzuheben, und zwar unabhängig davon, dass diese Ermittlungsmaßnahmen gar nicht vollzogen wurden."

Die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aichner hatte im vergangenen Oktober öffentlich scharfe Kritik an der WKStA geübt. Sie erklärte, keinen dringenden Tatverdacht gegen Helmuth und Wolfgang Fellner zu sehen und ortete in den Entwicklungen "mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit". Die WKStA wies diese Kritik in Folge zurück, gab aber zu, dass es "irrtümlich" verabsäumt worden sei, für eine geplante Handy-Standortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen. Nach der gerichtlichen Bewilligung habe man aber noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis erkannt, betonte die WKStA damals - das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sei auch "umgehend" angewiesen worden, die Maßnahme nicht durchzuführen. Die Standortdaten wurden dann auch nicht erhoben, betonte die Staatsanwaltschaft Ende Oktober.

Für dich ausgesucht

Den ebenfalls an das OLG herangetragenen Beschwerden einzelner Beschuldigter gegen die Bewilligung der Durchsuchung von Orten und Gegenständen (die Hausdurchsuchungen fanden am 6. Oktober 2021 statt, Anm.) gab das Oberlandesgericht Wien laut Aussendung vom Donnerstag nicht Folge. "Das Oberlandesgericht sieht den dafür nötigen Tatverdacht als gegeben an."

In der Sache geht es um die Ermittlungen der WKStA wegen mutmaßlicher Inseratenkorruption im ÖVP-Umfeld. Die Staatsanwälte vermuten ein Zusammenspiel mit dem Medienhaus "Österreich", um Sebastian Kurz bei der Übernahme des Parteivorsitzes im Jahr 2017 den Rücken zu stärken. Die WKStA ermittelt in diesem Zusammenhang gegen Kurz, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, weitere engste Vertraute des ehemaligen Bundeskanzlers, Ex-ÖVP-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab sowie die Brüder Wolfgang und Helmuth Fellner vom Medienhaus "Österreich".