Biden-Kandidatur: US-Spender halten 90 Mio. Dollar zurück

Streit unter Demokraten, ob Biden fit genug ist für die Wahl
Im Streit über die US-Präsidentschaftskandidatur des Amtsinhabers Joe Biden gerät der Demokrat einer Zeitung zufolge von einigen Großspendern unter Druck. Diese hätten der Lobbygruppe Future Forward erklärt, es würden etwa 90 Millionen Dollar (82,91 Mio. Euro) zurückgehalten, sollte Biden nicht seine Bewerbung aufgeben, berichtete die "New York Times" am Freitag unter Berufung auf zwei über die Gespräche informierte Personen. Darunter seien mehrere achtstellige Zusagen.

Seit dem allgemein als schwach bewerteten Auftritt von Biden beim ersten TV-Duell gegen den Republikaner Donald Trump wird unter Demokraten gestritten, ob der 81-Jährige körperlich und geistig fit genug ist für die Wahl am 5. November.

Bei Future Forward USA Action handelt es sich um einen sogenannten SuperPAC (Super Political Action Committee). Die bevorzugte Lobby-Gruppe der Demokraten um Biden wird von Prominenten der Tech-Branche wie Facebook-Mitbegründer Dustin Moskovitz und LinkedIn-Gründer Reid Hoffman unterstützt. Früheren Angaben zufolge will sie in diesem Wahlkampf 250 Millionen Dollar für Fernseh- und Online-Anzeigen ausgeben. Die Gruppe gilt als öffentlichkeitsscheu und macht selten Angaben zu ihrem Vorgehen. Einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters vom Juni zufolge sammelte sie zehn Millionen Dollar ein, um einen Ansatz gegen die Kurz-Videos der Republikaner im Wahlkampf zu finden.

SuperPACs spielen bei den US-Präsidentschaftswahlen eine besondere Rolle. Sie können unbegrenzte Mittel von Unternehmen oder Gewerkschaften erhalten, dürfen sich jedoch nicht direkt mit den Kandidaten oder deren Kampagnen absprechen. Stattdessen finanzieren sie unabhängige Ausgaben wie Werbung und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Der Oberste Gerichtshof hatte den Weg für die SuperPACs im Jahr 2010 mit dem umstrittenen Urteil Citizens United v. FEC frei gemacht. Es basierte auf dem Argument, dass das Recht von Organisationen und Unternehmen auf freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Verfassungszusatz nicht beschnitten werden dürfe.

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