APA - Austria Presse Agentur

Rehabilitierung: 3.000 Euro für verfolgte Homosexuelle

Sämtliche Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, werden rehabilitiert und finanziell entschädigt.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung kündigte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Montag in einer Pressekonferenz an. Demnach wird es je aufgehobenes Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1.500 Euro.

Für dich ausgesucht

Eingeleitetes Ermittlungsverfahren

Für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Anfang der 2000er-Jahre abgeschafften Strafrechtsparagrafen gibt es zudem 500 Euro für die Betroffenen, und das unabhängig vom Verlauf, wie Zadic betonte. Sollten die Opfer der alten rechtlichen Regelung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sein, bekommen diese noch einmal 1500 Euro anerkannt. Insgesamt stehen für die Entschädigungszahlungen 33 Mio. Euro zur Verfügung.

Betroffen sein sollen an die 11.000 Personen, gab Zadic eine Schätzung an. Aktiv wird das Justizministerium jedoch nicht an die Betroffenen herantreten. Stattdessen müssen sich Opfer der alten Regelung an die Landesgerichte oder an das Ministerium selbst wenden. Auch diverse Informationen auf der Website des Ressorts soll es geben. "Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden", betonte die Ministerin, die von einem der "dunkelsten, aber auch traurigsten Kapitel in Österreich" sprach.

Für dich ausgesucht

Homosexualität wurde 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Trotzdem gab es auch danach noch Sonderparagrafen, die ansonst legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.