APA - Austria Presse Agentur

Blümel muss nicht wegen Falschaussage vor Gericht

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) muss sich nicht wegen falscher Zeugenaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten.

Die Ermittlungen wurden eingestellt, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat drei Anzeigen – zwei von anderen Parteien, eine anonym – zurückgelegt, berichtete der "Kurier" am Donnerstag online. 

Eine Anzeige wurde schon im August mangels Anfangsverdacht niedergelegt. Mittlerweile habe die WKStA bestätigt, dass gegen Blümel kein Verfahren wegen falscher Beweisaussage mehr anhängig sei, erläuterte ÖVP-Anwalt Werner Suppan im ORF-Abendjournal.

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Angezeigt hatten Blümel die U-Ausschuss-Fraktionsführer von SPÖ, NEOS und FPÖ und die NEOS einmal extra. Grund für die Sachverhaltsdarstellung der Fraktionsführer war die Diskrepanz zwischen den Aussagen des Finanzministers bei seiner Befragung am 25. Juni des vergangenen Jahres und diversen an die Öffentlichkeit gelangten Chatnachrichten, wie etwa jenen zwischen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann.

Im Zusammenhang mit diesem Chat ermittelt die WKStA, bestätigte Suppan, allerdings noch weiter gegen Blümel - und zwar wegen einer darin angesprochenen Spende. Neumann hat in der Kurznachricht nämlich um einen kurzen Termin bei Ex-Kanzler Sebastian Kurz gebeten "erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben".