Blutspenderin nach Tod einer Kärntnerin vor Gericht

Blutspenderin verschwieg Aufenthalt in Afrika
Nach dem Tod einer 86 Jahre alten Kärntnerin im März 2019 steht eine 59 Jahre alte Frau am Montag in Spittal/Drau vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor, weil sie sich in Uganda mit Malaria angesteckt und nach ihrer Rückkehr nach Kärnten Blut gespendet hatte. Die 86-Jährige erhielt bei einer Operation eine Bluttransfusion, wurde dadurch mit Malaria infiziert und starb daran.

Die Frau hatte eine Hüftoperation, danach erkrankte sie an Malaria, obwohl sie nie in einem Gebiet gewesen war, wo sie sich anstecken hätte können. Die Blutspenderin hatte beim Roten Kreuz im Fragebogen den Aufenthalt in Afrika verschwiegen. Ursprünglich war sie sogar wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden, der Richter hatte die Anklage aber zurückgewiesen. Nun muss sie sich vor dem Bezirksgericht Spittal verantworten, die Höchststrafe ist ein Jahr Haft.

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