APA - Austria Presse Agentur

Bluttat mit drei Toten in NÖ ging laut Anklage Streit voran

Der Bluttat mit drei Toten Ende 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach ist eine hitzige und lautstarke Diskussion vorangegangen. Der mittlerweile 55-jährige Verdächtige stritt laut Anklageschrift mit seinem Bruder und seinem Vater über ein Schreiben an die Gemeinde bezüglich eines im Gebäude installierten Speiselifts. Ein Termin für den Prozess wegen dreifachen Mordes steht noch nicht fest.

Den Lift hatte der Vater des Beschuldigten 2017 ohne baubehördliche Bewilligung im Anwesen einbauen lassen. Danach sei es zu Problemen mit der Gemeinde gekommen. Der 55-Jährige und sein um drei Jahre jüngerer Bruder verfassten in dieser Causa am 12. Dezember 2018 gemeinsam ein Schreiben an die Gemeinde und ließen dieses ihrem Vater vorlegen. Der 92-Jährige verfügte der Anklage zufolge mit den Worten "Alles falsch! Bitte nicht absenden", dass der Brief "nicht genehmigt sei". Am Nachmittag des 13. Dezember 2018 entwickelte sich in Bezug auf dieses Schreiben der Streit im Kaminzimmer im ersten Stock des Anwesens - bei Kaffee und Kuchen, wie es in der Anklageschrift heißt.

Der Verdächtige soll währenddessen aufgestanden sein und den Raum verlassen haben. Er ging ins Erdgeschoß und holte aus dem Jagdzimmer eine zweiläufige Schrotflinte im Kaliber zwölf und Munition. Auf dem Rückweg soll der 55-Jährige die Waffe mit zwei Patronen befüllt haben.

Sofort, nachdem er die Tür zum Kaminzimmer geöffnet hatte, soll der Beschuldigte das Feuer eröffnet haben. Für die drei Personen im Raum - neben Bruder und Vater des Verdächtigen war auch die Stiefmutter anwesend - kam dies "völlig überraschend", wie es in der Anklageschrift heißt.

Zuerst soll der 55-Jährige aus nächster Nähe auf seinen in einem Fauteuil sitzenden Bruder gefeuert haben. Danach richtete der Beschuldigte die Waffe laut einem Gutachten des Sachverständigen Wolfgang Denk auf seinen mittlerweile aufgestandenen Vater und drückte ab. Nach den Schüssen gegen die beiden Männer feuerte der Beschuldigte dreimal auf die 87 Jahre alte Stiefmutter. Alle Opfer starben an Ort und Stelle.

Nach der Tat soll der Beschuldigte ins Erdgeschoß des Anwesens gegangen und in der Küche auf die mit dem Abwasch beschäftigte Haushälterin getroffen sein. "Ich halte es nicht mehr aus und habe alle erschossen", soll der 55-Jährige zu ihr gesagt haben. Danach verließ der Mann das Anwesen, verständigte selbst via Notruf die Polizei und ließ sich vor dem Gebäude festnehmen.

Bei der Einvernahme war der Beschuldigte geständig, gab aber an, an Neurofibromatose zu leiden. Deshalb bekomme er immer wieder starke Kopfschmerzen und sei teilweise verwirrt. Durch die Schreie seines Vaters habe er auch kurz vor der Tat Kopfweh bekommen und einen starken Druck in Nase und Kopf verspürt. Deshalb habe er keine Erinnerungen an den genauen Ablauf. Auch Verteidiger Peter Philipp sprach von diesen Erinnerungslücken seines Mandanten und plädiert auf unzurechnungsfähig.

Dem Gutachten des Sachverständigen Werner Brosch zufolge war der 55-Jährige zum Tatzeitpunkt jedoch zurechnungsfähig. Hinweise auf eine "schwere psychische Störung, insbesondere eine schizophrene, schizoaffektive oder organisch bedingte psychische Störung" gibt es demnach nicht. Laut Gutachten war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht alkoholisiert und - wenn überhaupt - nur "geringfügig durch ein Medikament in Form einer beruhigenden Wirkung" beeinträchtigt.

Der Beschuldigte muss sich vor dem Landesgericht Korneuburg wegen dreifachen Mordes verantworten. Die Anklageschrift ist bereits rechtskräftig, einen Termin für den Prozess gibt es einem Gerichtssprecher zufolge noch nicht. Verteidiger Philipp rechnet mit einer Verhandlung im Sommer.