APA - Austria Presse Agentur

Bombendrohung in Innsbruck - Verdächtiger noch nicht verhört

Nach einer Bombendrohung am Mittwochabend in einem Fast-Food-Restaurant in der Innsbrucker Altstadt und einem darauffolgenden Schusswechsel in der Wildschönau im Tiroler Unterland mit dem Verdächtigen konnte der 55-Jährige auch am Freitag nicht befragt werden. "Er ist noch nicht vernehmungsfähig", sagte LKA-Leiter Walter Pupp zur APA. Damit blieb auch das Motiv weiterhin unklar.

Der Verdächtige soll vermutlich nochmals operiert werden, hieß es. Deshalb könne man ihn frühestens am Sonntag, vielleicht aber auch erst zu Beginn der kommenden Woche befragen, erklärte Pupp. Ansonsten gebe es keine neuen Entwicklungen bei den Ermittlungen. Die Polizei gehe nach wie vor von einem Einzeltäter aus und auch Sprengstoff wurde keiner gefunden, so der LKA-Leiter.

Am Mittwochabend um 19.20 Uhr war bei der Leitstelle Kufstein ein Drohanruf eingegangen. Der Anrufer erzählte, dass er in einem Fast-Food-Restaurant in der Innsbrucker Altstadt eine Bombe platziert hatte, die bald detonieren werde. Das Lokal und auch die Wohnungen darüber wurden daraufhin sofort evakuiert und der Bereich großräumig abgesperrt.

In der Zwischenzeit konnte man den Anrufer, ein seit längerem in Tirol lebender Kärntner, mittels Handypeilung in der Unterländer Gemeinde Wildschönau orten. An einer Tankstelle im Ortsteil Niederau wollte die Polizei den 55-Jährigen, der alkoholisiert gewesen sein dürfte, schließlich stellen. Die Beamten forderten den Mann auf, seine Hände herzuzeigen, woraufhin der Verdächtige eine Waffe zog und das Feuer eröffnete. Die Polizisten schossen daraufhin zurück und trafen den Mann zwei Mal. Wie sich später herausstellte, war die Waffe des Verdächtigen eine CO2-Pistole, die aber täuschend echt aussah.

Der 55-Jährige wurde in die Innsbrucker Klinik eingeliefert und dort noch in der Nacht auf Donnerstag operiert. Nachdem in dem Fast-Food-Restaurant keine Bombe gefunden worden war, wurden die Evakuierung und der Sperrbereich gegen 23.00 Uhr wieder aufgehoben.

Der Beschuldigte sei unter anderem wegen mehrerer Gewaltdelikte bereits polizeibekannt gewesen, hieß es. Gegen ihn besteht außerdem ein aufrechtes Waffenverbot, er hätte also auch die CO2-Pistole nicht besitzen dürfen.