APA - Austria Presse Agentur

Brexit: Mehr als 3,8 Mio. EuropäerInnen beantragen Bleiberecht

Mehr als 3,8 Millionen EU-Bürger haben in Großbritannien eine Niederlassungserlaubnis für die Zeit nach dem Brexit beantragt.

Das Land ist am 31. Jänner 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis Ende des Jahres gilt jedoch noch eine Übergangsfrist, in der EU-Bürger wie bisher weitgehend ohne Einschränkungen in dem Land leben und arbeiten dürfen, teilte das Innenministerium mit. Für die Zeit danach wird aber eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Im Austrittsabkommen zwischen London und Brüssel wurde jedoch vereinbart, dass bereits im Land lebende EU-Bürger das Recht auf Niederlassung erhalten sollen.

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Wer vor dem Ablauf der Übergangsfrist eingereist ist, kann bis zum 30. Juni 2021 ohne weitere Bedingungen einen Antrag auf Bleiberecht stellen. EU-Bürger, die bereits mehr als fünf Jahre in dem Land gelebt haben, dürfen auf eine direkte Bewilligung hoffen. Wer kürzer im Land war, erhält nur das vorläufige Recht auf Niederlassung und muss sich nach Ablauf der fünf Jahre neu bewerben.

Rund zwei Millionen der Anträge wurden direkt bewilligt, wie das Innenministerium mitteilte. Knapp 1,5 Millionen Antragsteller erhielten demnach ein vorläufiges Bleiberecht. Nur 4.600 Anträge wurden abgelehnt. Knapp 35.000 waren ungültig oder wurden zurückgezogen. Knapp 300.000 Anträge sind noch in Bearbeitung.