APA - Austria Presse Agentur

Brunner will Großprojekte schneller abwickeln

Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) macht Druck, damit es bald Gesetzesvorschläge für schnellere Projektgenehmigungen gibt. Der Druck richtet sich vor allem an Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), die für die Vorlage entsprechender Gesetze zuständig ist. Eine Arbeitsgruppe zum Thema habe nur einmal getagt, das sei nur ein besseres Kennenlernen gewesen und ein im Haus zirkulierender Entwurf zur UVP-Novelle sehe keine Verfahrensbeschleunigung vor, kritisiert Brunner.

Er selber könne keinen Vorschlag zur UVP-Novelle vorlegen, so Brunner, Staatssekretär im Umweltministerium, am Mittwoch vor Journalisten. "Die Ministerin legt einen Entwurf derzeit vor, der aber nicht in Richtung einer Verfahrensbeschleunigung geht." Bisher gebe es nur einen "Vor-Entwurf", bis wann das Thema in den Ministerrat kommen könnte, sei "schwer zu sagen". Erst einmal hoffe er, dass die Arbeitsgruppe zur UVP-Novelle "ernst genommen wird".

Brunner selber stellte am Mittwoch vor Journalisten einen Vier-Punkte-Plan zur Beschleunigung von Verfahren vor, deren Kernpunkte er bereits im August präsentiert hatte. Damit soll die Verfahrensdauer bis zur Genehmigung auf zwei Jahre begrenzt werden - noch ohne allfällige Berufungen. Deutlich raschere Verfahren seien unerlässlich, um die Klimaziele und die CO2-Neutralität bis 2030 zu erreichen, sagte Brunner. Bis dahin seien es nur mehr neun Jahre, es müssten zahlreiche Projekte von Windkraftanlagen bis Pumpspeicherkraftwerken gebaut werden.

Brunner will vorschreiben, dass Einwendungen gegen ein Projekt nur für eine befristete Zeit am Anfang des Verfahrens eingebracht werden dürfen, je nach Themenfeld (z.B. Wasser- oder Boden- oder Luftschutz) ein paar Monate lang. In Summe dürften aber maximal 12 Monate für Einwände vorgesehen sein. Falls danach neue Probleme auftauchen, wäre es nach Brunners Modell zu spät, diese könnten nicht mehr geltend gemacht werden. Die Behörde müsste je nach Komplexität des Verfahrens entscheiden, wie lange in jedem Themenblock Bedenken geltend gemacht werden können. Sollte aber das gesamte Verfahren doch länger als zwei Jahre dauern, würde Brunner keine Sanktionen vorsehen.

Abgesehen davon will Brunner den Stand der Technik gleich zu Beginn des Verfahrens festlegen und das Verfahren digitaler gestalten, also etwa Experten digital zu Verhandlungen zuschalten. Als vierten Punkt schlägt Brunner vor, künftig auch jenen Bürgerinitiativen Parteienstellung zu gewähren, die das Projekt befürworten. Derzeit hätten nur Antragsgegner Parteienstellung und keine "pro-Bürgerinitiativen". Damit würde möglicherweise "eine schweigende Mehrheit", die ein Projekt befürwortet, sichtbar werden, erwartet Brunner.

Es stimme zwar, dass derzeit die Behörden oft überlastet seien und auch das zu längeren Verfahren führe, räumte Brunner ein. Er hoffe aber, mit seinen Vorschlägen zu einem strukturierten Vorgang auch zur Entlastung der Behörden beizutragen und damit Ressourcen freizubekommen. Klar sei auch, dass "in einzelnen Fällen" die Projektwerber nachträglich ihren Antrag ändern - in solchen Fällen müssten die Fristen neu zu laufen beginnen.

Derzeit läuft ein Verfahren der EU gegen Österreichs UVP-Gesetz. Zeitdruck leitet Brunner daraus nicht ab, denn es sei nicht absehbar wie lange das EU-Verfahren noch dauere.

Abgesehen von seiner Kritik an der zu langsamen Novelle zum UVP-Gesetz sieht Brunner seine Ministerin auch säumig bei den Verordnungen zur Umsetzung des neuen EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz). Dieses sei "eine hervorragende Basis" für Investitionen. Um die nötigen Projekte auch wirklich umsetzen zu können seien allerdings noch die Verordnungen auf Basis des Gesetzes nötig, "auf das warten wir".

Bei den Verordnungen zum EAG müsse man unterscheiden zwischen den Texten zu Marktprämien, die erst von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, und den Texten zur Investitionsförderung. Letztere könnten jederzeit vorgelegt werden, da werde es "hoffentlich bald" einen Entwurf geben. Viele Investoren seien inzwischen nervös, weil es noch keine Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes gebe, sagte Brunner.