APA - Austria Presse Agentur

Budgetärer Spielraum für Corona-Kurzarbeit wird erhöht

Das Arbeits- und das Finanzministerium erhöhen die budgetäre Obergrenze der Kurzarbeit von einer auf zwei Milliarden Euro für das Jahr 2022.

Grund dafür sei, dass im Jahr 2021 für Phase 5 der Kurzarbeit schon Anträge in der Höhe von 800 Millionen Euro bewilligt wurden, die noch nicht endgültig abgerechnet seien. Für 2022 seien zudem 400 Millionen Euro für die Kurzarbeit schon beantragt, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung.

Es sei aber damit zu rechnen, dass die Abrechnungen, also die tatsächliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit, deutlich niedriger ausfallen werde. "Bei der Erhöhung der Budgetobergrenze der Kurzarbeit handelt es sich daher um einen Formalakt. Wir rechnen jedenfalls nicht damit, dass die benötigte Summe für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit in Phase 5, also für Kurzarbeit im zweiten Halbjahr 2021, die budgetierte Obergrenze annähernd erreichen wird", betont Kocher weiter.

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Die gesetzliche budgetäre Obergrenze für die Kurzarbeit beträgt derzeit 1 Mrd. Euro. Sie kann jedoch per Verordnung des Arbeitsministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister erweitert werden. Die Summe aus den maximalen Auszahlungsverpflichtungen für die Phase 5 würde bereits die Grenze überschreiten. Um sicherzustellen, dass für die Bewilligung der bereits eingelangten Anträge genügend budgetärer Spielraum vorhanden ist, wird die Budgetobergrenze für die Kurzarbeit daher auf 2 Milliarden Euro erhöht.

"Im Kampf gegen die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie hat die Bundesregierung von Anfang an unbürokratisch und schnell geholfen", betonte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) dazu: "Mit der Erhöhung der Obergrenze der Kurzarbeit können verstärkt Fachkräfte in den Branchen gehalten werden."