Bundesheer-Abschlussbericht nach tödlicher Hundeattacke
Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes könnten keine Angaben gemacht werden, heißt es in dem Bericht. Die Kommission - bestehend aus einem Leiter, einem Juristen, einem Arzt, einem Militärhundeführer und einem Veterinärmediziner - hatte die Aufgabe, "den maßgeblichen Sachverhalt des tödlichen Vorfalles darzustellen und, soweit erforderlich, Vorschläge zur Vermeidung von ähnlich gelagerten Fällen zu erstellen".
Die Frage des Verschuldens oder ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten sei kein Gegenstand der Untersuchungen gewesen, betonte das Ministerium einmal mehr. "Dies obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft."
Der Untersuchungsbericht erwähnt einer Aussendung zufolge auch zwei Vorfälle in der Vergangenheit, bei dem der mutmaßliche Täterhund im Rahmen der Ausbildung "gezwickt" habe. Bei derartigen Vorfällen bestehe nach den Bundesheer-Vorschriften keine Meldepflicht. Ein Vorfall, der zu Bissverletzungen geführt hätte, sei nicht erhoben worden. Die Kommission habe festgestellt, "dass während der gesamten Ausbildung, die auch veterinärmedizinisch überwacht wurde, der mutmaßliche Täterhund keine Auffälligkeiten gezeigt hatte".
Der jüngere Hund sei ohne Genehmigung in der Kaserne gewesen. Sein Hundeführer habe den dafür notwendigen Antrag nicht gestellt. "Dies wurde disziplinär geahndet", so das Ministerium.
Das Verhalten der Hunde nach dem Vorfall ist gegenüber dem Offizier vom Tag, der die Tiere gegen 0.55 Uhr in der Kaserne angetroffen hatte, laut dem Bericht "nicht aggressiv" gewesen. Auch beim Einfangen durch einen alarmierten Hundeführer hätten sich die Hunde "friedlich und kooperativ" verhalten. Weiters wurde angemerkt, dass die Tiere nicht aus der Kaserne gelangen hätten können. "Die Kaserne ist eingezäunt und das Kasernentor war am entsprechenden Abend ab 17.00 Uhr geschlossen. Die Amtstierärztin bescheinigte den Hunden bei Untersuchungen am 14. und 25. November keinerlei Aggressivität", heißt es im Untersuchungsbericht.
Der Zwinger in der Flugfeld-Kaserne entspreche der Vorschrift "Das Militärhundewesen" und dem Tierschutzgesetz. Eine Umzäunung des Zwingers sei "ebenso wenig vorgeschrieben wie ein eingezäunter Auslauf oder Alarmierungseinrichtungen. In der Kaserne bestehen trotzdem sowohl eine Umzäunung wie auch ein umzäunter Auslauf, obwohl beides weder von den gesetzlichen Vorgaben noch von den militärischen Vorschriften erforderlich wäre".
Als konkrete Empfehlungen schlägt die Kommission laut Ministerium eine Regelung für das Einbringen von Hunden, die für die Ausbildung vorgesehen sind, einen Alarmplan für Hundeführer außerhalb der Normdienstzeit sowie eine Verbesserung der Arbeitssituation der Hundeführer (Aufenthaltsmöglichkeit mit Sanitärbereich und Lagerungsmöglichkeit für Ausrüstung im Bereich der Zwingeranlage) vor. Zudem sollte es die Möglichkeit geben, die Zwingeranlage zu versperren. Eine Schulung für Bedienstete über das Verhalten gegenüber freilaufenden Hunden in Kasernen, in denen Militärhunde gehalten werden, wurde ebenfalls empfohlen.
Mangels Vorliegens des Obduktionsgutachtens und des DNA-Abgleiches könne bisher "nicht gesagt werden, welcher der beiden Hunde, oder ob möglicher Weise sogar beide Hunde, dem Opfer die tödlichen Verletzungen zugefügt haben", reagierte Opferanwalt Erich Gemeiner auf den Bericht der Untersuchungskommission. Zudem erneuerte er seine Kritik am Bundesheer.
So hielt Gemeiner am Dienstag in einer Aussendung fest, "dass die Rolle, die der zweite Hund (ehemaliger und untauglicher Diensthund und nunmehriger Privathund, Anm.) bei dem Vorfall gespielt haben könnte, gar nicht erst beleuchtet" worden sei. "Die subjektive Annahme, ausschließlich der Diensthund hat die Verletzungen herbeigeführt, vermögen der derzeitigen Aktenlage schlichtweg nicht stand zu halten. Das ist eine reine Vermutung, die durch nichts bewiesen ist, und dient daher offensichtlich und ausschließlich dazu, die Öffentlichkeit in die gewünschte Richtung zu beeinflussen und von den unzähligen Verfehlungen des Bundesheeres abzulenken", schrieb der Anwalt.
So würden etwa bisherige Vorfälle mit dem Diensthund schlichtweg heruntergespielt. "Offenbar besteht beim Bundesheer und dem Umgang mit Diensthunden nur dann eine Meldeverpflichtung von Fehlverhalten der Tiere, wenn jemand tatsächlich verletzt wird. Was ein derartiger Hund jedoch tatsächlich anrichtet, wenn er einmal zubeißt, ist an den vielfachen tödlichen Verletzungen am Körper des Opfers unschwer zu erkennen", hielt Gemeiner fest.
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