Burgenland Rechnungshof ist mit zentraler Abwicklung zufrieden

Gerichtsverhandlung Salzburg
Kritik gibt es aber an mangelnden Vorgaben seitens des Landes bei Organstrafverfügungen.

Der Burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) begrüßt, dass Verwaltungsstrafverfahren im Burgenland zentral von der Bezirkshauptmannschaft Güssing abgewickelt werden. Diese Konzentration führt zu einer Spezialisierung und Optimierung, hieß es im am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Kritisiert wird aber, dass bei der Abwicklung von Organstrafverfügungen Vorgaben des Landes fehlten. Dies führe zu einer uneinheitlichen Dokumentation und unterschiedlichen Abrechnung.

Das Land Burgenland plante 2019 eine Spezialisierung und Bündelung der Abwicklung von bestimmten Verwaltungsstrafverfahren bei der BH Güssing. Ziel war die Entlastung der anderen Bezirkshauptmannschaften und die Bündelung von Know-how. Die Übertragung erfolgte schrittweise ab Jänner 2020 und war im März 2023 abgeschlossen.

2015 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem Innenministerium abgeschlossen, um die EDV-Anwendung "VStV" zu nutzen. Dadurch konnten die Bezirkshauptmannschaften alle Verwaltungsstrafverfahren durchgängig elektronisch erledigen. Seit Inbetriebnahme 2015 fielen dem Land Kosten in der Höhe von rund 0,96 Millionen Euro an. Eine Schnittstelle zwischen dem Buchhaltungsprogramm des Landes und diesem Programm fehlte laut BLRH jedoch.

Die Abwicklung von Organstrafverfügungen prüfte der Landesrechnungshof stichprobenweise bei vier BH. Das Land beschaffte für alle die Organmandatsblöcke und verteilte sie. Eine einheitliche Dokumentation seitens der Bezirkshauptmannschaften fehlte allerdings. Es habe keine Vorgaben seitens des Landes für die Verwaltung der streng verrechenbaren Drucksorten gegeben. Auch erfassten die BH die Abrechnung der Organmandatsstrafen im Buchhaltungsprogramm unterschiedlich - was auf die fehlenden Vorgaben des Landes zurückzuführen sei, stellte Landesrechnungshofdirektor René Wenk fest.

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