APA - Austria Presse Agentur

Burgenland-RH-Bericht zur BELIG bei Staatsanwaltschaft

Der Burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) hat seinen aktuellen Bericht zur BELIG auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, denn die Prüfung zeigte "schwerwiegende Kritikpunkte" etwa bei den Gehaltskomponenten der Geschäftsführung auf. Der Bericht wird am Mittwoch veröffentlicht und liegt der APA vor. Die ÖVP sprach am Vormittag in einer Aussendung von "SPÖ-Misswirtschaft" und einer "politischen Bombe".

Die BELIG (Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH), 2020 in LIB Landesimmobilien Burgenland GmbH umbenannt, vermietet Immobilien an das Land und landesnahe Unternehmen. Geprüft wurde der Zeitraum 2016 bis 2019. Bei der Prüfung durch den BLRH sind diesem unter anderem die Gehaltskomponenten der Mitarbeiter und der Geschäftsführung aufgefallen. Ein Teil der Gehaltszahlung des Geschäftsführers stand demnach im Widerspruch zu den Bestimmungen der Burgenländischen Vertragsschablonenverordnung: Der BELIG-Geschäftsführer erhielt nämlich für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Wohnbau Burgenland GmbH ein zusätzliches Gehalt, obwohl dies aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen gewesen wäre. Für den überprüften vierjährigen Zeitraum spricht der BLRH von einer niedrigen sechsstelligen Summe, die mutmaßlich unrechtmäßig ausbezahlt worden sein könnte - im Wissen und mit der Zustimmung der Eigentümervertreter, der Landesholding. Die von der Landesholding eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei sieht dies als rechtlich unbedenklich an, hat in ihrer Argumentation aber laut Rechnungshof "wesentliche rechtliche und vertragliche Bestimmungen nicht berücksichtigt".

Festgestellt hat der BLRH weiters nicht nur das Fehlen eines Gehaltsschemas für die BELIG-Mitarbeiter, sondern auch, dass es neben jährlichen Gehaltsanpassungen im September 2019 eine außerordentliche Gehaltserhöhung zwischen rund 3,3 und 18,5 Prozent gab - gewährt vom per Jahresende 2019 ausgeschiedenen Geschäftsführer. Die ausgezahlten Prämien beliefen sich im überprüften Zeitraum auf über 200.000 Euro.

Dass eine gewinnorientierte Immobiliengesellschaft wie die BELIG Transaktionen durchführt, sei nicht unüblich. Nicht nachvollziehbare Preisnachlässe konnten aber im Zuge der Prüfung nicht widerspruchsfrei aufgeklärt werden. Bei Liegenschaftstransaktionen im Bezirk Neusiedl am See etwa habe der BELIG-Geschäftsführer einzelne Grundstückskäufer begünstigt. So habe die BELIG etwa beim Zukauf einer Liegenschaft 2004 um 38.500 Euro mehr bezahlt als der spätere Käufer 2016. Der Kaufpreis lag zudem um rund 214.500 Euro unter einem per Gutachten ermittelten Wert. Auch das von der BELIG im Stellungnahmeverfahren vorgebrachte Argument der starken Kontamination war für den BLRH nicht nachvollziehbar, da keine prüfbaren Belege hierfür vorlagen. Bei der Verwertung desselben Liegenschafts- bzw. Aufschließungsgebiets verstieß die BELIG zudem mehrfach gegen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches.

Der BLRH wies weiters darauf hin, dass die BELIG wesentliche Empfehlungen aus Vorberichten nicht umgesetzt habe: So prüfte dieselbe Wirtschaftsprüfungskanzlei ohne Unterbrechung die Jahresabschlüsse der Jahre 2006 bis 2019. Weder der Aufsichtsrat noch die Landesholding beschlossen in ihren Gremien einen Wechsel der Wirtschaftsprüferkanzlei. BELIG-Aufsichtsratsvorsitzende waren laut dem Bericht im geprüften Zeitraum der frühere Landesrat Helmut Bieler, der jetzige Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Heinrich Dorner (alle SPÖ).

Für ÖVP-Klubobmann Markus Ulram ist der Bericht eine "politische Bombe", er forderte volle Aufklärung der im Bericht festgehaltenen Vorwürfe und kündigte an, alle Kontrollmöglichkeiten auszuschöpfen. Thomas Steiner, Obmann des Landesrechnungshofausschusses, erklärte: "Es geht um Gesetzesverstöße und den Verdacht von Misswirtschaft und Untreue."