Burgtheater klagt Teichtmeister auf Schadenersatz
Der Schauspieler hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.
Das Burgtheater hatte im Vorfeld den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt - wodurch dem Haus Schaden entstanden sei, wird argumentiert.
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