APA - Austria Presse Agentur

BVT-Prozess: Asylverfahren im Zentrum der Befragungen

Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist am Donnerstag mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten einen syrischen "Foltergeneral" in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft. "Der Akt ist nie über meinen Tisch gegangen", sagte ein damals zuständiger Beamter der Erstaufnahmestelle OST.

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Vom Mossad soll der General aus Frankreich nach Österreich gebracht worden sein, wo er den Beamten des BVT übergeben worden sein soll, so die Anklage. Auf Bestreben des israelischen Auslandsgeheimdienstes sollen die Beamten ihm in Österreich Asyl verschafft haben. Dem syrischen General wird die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in einem Gefängnis in Ar-Raqqa vorgeworfen. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die Vorgänge in dem syrischen Gefängnis.

Als erster Zeuge befragt wurde ein Beamter der Erstaufnahmestelle OST in Traiskirchen. Dieser sei vom Leiter der Erstaufnahmestelle, der heute auf der Anklagebank sitzt, angewiesen worden, den Akt des Generals "liegen zu lassen". Dadurch sollte die Frist verstreichen, nach der Österreich automatisch für dessen Asylverfahren zuständig wurde, heißt es in der Anklage.

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Verstreichenlassen der zweimonatigen Frist

Neben dem Verstreichenlassen der zweimonatigen Frist, innerhalb der Österreich Frankreich kontaktieren hätte können, gab es nur die Möglichkeit eines "Selbsteintritts", damit Österreich zuständig geworden wäre. Im Rahmen eines solchen hätte sich Österreich bereit erklärt, das Asylverfahren zu übernehmen, wenn der Asylwerber in seinem Aufenthaltsland, sprich im Falle des Generals Frankreich, gefährdet sei.

Mit dem Fall des Generals sei er aber nie betraut worden, entgegnete dem der Zeuge. "Dieser Akt ist nie über meinen Tisch gegangen." Davon erfahren habe er erst durch die erste Einvernahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Eben jene "Selbsteintritte" seien bei ihm im Sommer 2015 keine vorgekommen.

Um festzustellen, ob die Person gefährdet sei oder nicht, sei man auf die Informationen der Polizei oder des BVT beziehungsweise mittlerweile ihrer Nachfolgerin, der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) angewiesen. Selbst ermitteln dürfe man nicht. Im Falle von syrischen Staatsangehörigen frage man aber immer explizit beim Verfassungsschutz an, betonte der Zeuge.

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Für den syrischen General gab es eine derartige "Gefährdungseinschätzung", die besagt, dass er in Frankreich gefährdet gewesen sei. Ein "Selbsteintritt" hätte daher geprüft werden können, wurde es aber nicht. Das sei Teil des "Tatplanes" gewesen, wonach der fünftangeklagte Leiter der Erstaufnahmestelle OST den zuständigen Beamten die Weisung erteilt habe, den "Akt liegen zu lassen", so die Anklage.