APA - Austria Presse Agentur

Amtsmissbrauch-Prozess gegen Ex-Spitzenbeamte fortgesetzt

Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist am Montag mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten einen syrischen General in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft. Als erster sagte der ehemalige Generaldirektor für öffentliche Sicherheit aus, konnte sich jedoch an vieles nicht mehr erinnern.

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Vom Mossad soll der General nach Österreich gebracht worden sein, wo er den Beamten des BVT übergeben worden sein soll, so die Anklage. Auf Bestreben des israelischen Auslandsgeheimdienstes sollen die Beamten ihm in Österreich Asyl verschafft haben. Dem syrischen General wird die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in einem Gefängnis in Ar-Raqqa vorgeworfen. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die Vorgänge in dem syrischen Gefängnis.

Als Zeuge geladen war der zum damaligen Zeitpunkt Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, und damit Vorgesetzter des BVT-Direktors Peter Gridling. Darüber, dass dem General Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden, sei er nicht informiert worden. Auch nicht, nachdem die NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA) 2016 an das Justizministerium herantrat und in einer Besprechung, an der auch zwei der Angeklagten teilnahmen, Bedenken zu dem syrischen Asylwerber äußerte.

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Man könne sich nicht mehr erinnern

Auch wann er das erste mal von dem General erfahren habe und ob er sich von den Angeklagten ausreichend über ihr Vorgehen informiert gefühlt habe, sei ihm "nicht mehr erinnerlich". Wer die Operation mit dem ausländischen Partnerdienst abgeschlossen habe, könne er heute nicht mehr sagen. Die inkriminierten Vorgänge liegen etwa acht Jahre zurück, er sei vor sechs Jahren aus der Position des Generaldirektors ausgeschieden.

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Noch keinen Termin gibt es für die Zeugenbefragung des ehemaligen stellvertretenden Direktors des BVT. Dessen Befragung vor zwei Wochen war nicht möglich, da er eine falsche Dienstadresse angegeben hatte. Auch bei weiteren Zustellungen von Ladungen dürfte es zu Schwierigkeiten gekommen sein, weshalb mit einem Urteil wohl nicht vor Juni zu rechnen ist. "Es ist unglaublich schwierig Beamte in Österreich an ihrer Dienstadresse zu laden", sagte die Richterin zu Beginn der Verhandlung scherzhaft.