APA - Austria Presse Agentur

Cobin Claims hinterfragt Zahlen von Grazer Wirecard-Tochter

Der Bilanzskandal beim Zahlungsdienstleister Wirecard ruft auch die österreichische Sammelklagsplattform Cobin Claims auf den Plan. Deren Anwälte orten aufklärungsbedürftige Sachverhalte im Jahresabschluss der Grazer Wirecard-Tochter, die vorige Woche Insolvenz angemeldet hat. Eine Sachverhaltsdarstellung im Namen Geschädigter wird evaluiert, eine Sammelaktion läuft schon.

Die Grazer Wirecard-Tochter meldete am 3. Juli mit einem negativen Eigenkapital von 0,6 Mio. Euro Insolvenz an - für Cobin Claims ist dies trotz Pleite der Muttergesellschaft "erstaunlich", da die Grazer Firma laut dem erst im April 2020 beim Firmenbuchgericht eingereichten Jahresabschluss zum 31.12.2019 ein Eigenkapital von 8,4 Mio. Euro ausgewiesen habe, völlig ohne Bankfinanzierungen ausgekommen sei und über einen Barmittelbestand von 3,5 Mio. Euro verfügt habe. Es sei "kaum nachvollziehbar", dass die Gesellschaft so schnell, binnen sechs Monaten, insolvent wurde, so Cobin Claims am Montag in einer Aussendung.

Zumal sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses 2020 die Vorwürfe gegen den Konzern bereits deutlich konkretisiert hätten. "Insofern ist nicht nur die Richtigkeit des vorliegenden Jahresabschlusses zum 31.12.2019 in deutlicher Weise zu hinterfragen, sondern auch die Verantwortung der Geschäftsführer hinsichtlich der Verletzung von Kapitalerhaltungsgrundsätzen."

Cobin-Claims-Anwälte erwägen deshalb, eine Sachverhaltsdarstellung für geschädigte Gläubiger (Anleihe- und sonstige Gläubiger) einzubringen - "weil man sich als Entscheidungsträger strafbar macht, wenn man dazu beiträgt, dass u. a. in einem Jahresabschluss wesentliche Informationen betreffend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder zur Beurteilung der künftigen Entwicklung in unvertretbarer Weise falsch oder unvollständig dargestellt werden und dies geeignet ist, einen erheblichen Schaden u. a. für die Gläubiger oder Anleger herbeizuführen." Auch externe Prüfer können sich auf diese Weise strafbar machen, erinnert Cobin Claims.