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Corona-Ampel: Verfassungsdienst verweist auf Umsetzungspflicht

Angesichts der Diskussionen bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen durch die Corona-Ampel hat der Verfassungsdienst Freitagnachmittag klar gestellt, dass Verordnungen auch seitens der Gemeinden und Länder einzuhalten sind.

Wörtlich heißt es in der der APA vorliegenden Stellungnahme: "Ordentlich kundgemachte Verordnungen sind anzuwenden und von allen Personen zu befolgen. In Statutarstädten ist der Bürgermeister gleichzeitig als Bezirksverwaltungsbehörde tätig und gegenüber dem zuständigen Bundesminister (für Gesundheit) im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung über den jeweiligen Landeshauptmann weisungsgebunden."

Das Problem hat sich zunächst vor allem in Linz gestellt, wo Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) angekündigt hatte, trotz Gelbschaltung für die Landeshauptstadt keine Verschärfungen durchzuführen. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) avisierte wiederum, keine Empfehlung des Landes für Verschärfungen in Linz geben zu wollen.

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Der Regierung fehlt zwar noch die gesetzliche Grundlage für die Ampel, jedoch will man über eine Verordnung zumindest die erweiterte Maskenpflicht, etwa im gesamten Handel, durchsetzen.